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Die neue Psychotherapie-Richtlinie auf den Punkt gebracht

Am 1. April 2017 tritt die vom Gemeinsamen Bundesausschuss geänderte Psychotherapie-Richtlinie in Kraft. Die Neuerungen haben erhebliche Auswirkungen auf die psychotherapeutische Praxis: So werden beispielsweise Sprechstunden eingeführt und Akutbehandlungen ermöglicht, zudem ändern sich eine Reihe von Details bei Probatorik, Kurz- und Langzeittherapie und im Antrags- und Gutachterverfahren. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie in unserem Info-Portal kompakt zusammengefasst. Zu unserer Übersicht über die neue Psychotherapie-Richtlinie gelangen Sie hier.

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28.02.2017
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