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S3-Leitlinie "Methamphetamin-bezogene Störungen" veröffentlicht

Für Patienten mit Abhängigkeit oder Missbrauch von Crystal Meth (chemisch: Methamphetamin) gab es bisher in Deutschland keine evidenzbasierten Behandlungskonzepte. Heute wurden in Berlin von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam mit der Bundesärztekammer erstmals Empfehlungen vorgestellt, wie Konsumenten dieser illegalen Droge mit hohem Abhängigkeitspotenzial versorgt werden sollen. Die S3-Leitlinie zu Methamphetamin-bezogenen Störungen beinhaltet insgesamt 108 Empfehlungen zum diagnostischen Vorgehen, zu psychotherapeutischen und pharmakologischen Interventionen sowie zu Maßnahmen der Schadensminimierung, die sich in Studien als nachweislich wirksam erwiesen haben. 

Ein wichtiger Schwerpunkt der Leitlinie liegt auf den Empfehlungen zu psychotherapeutischen Interventionen im Rahmen einer niederschwelligen Suchtberatung. Danach soll jedem Crystal-Meth-Konsumenten ein motivationsgerechtes psychotherapeutisches Beratungs- und Therapieangebot unterbreitet werden, unabhängig davon, ob eine Verdachtsdiagnose vorliegt. Dieses sollte nach dem Stepped-Care-Ansatz von niedrigschwelligen Aufklärungs-, Psychoedukations- und (motivierenden) Beratungsangeboten über verhaltenstherapeutische Behandlungen (z. B. Kontingenzmanagement) bis hin zu multimodalen Konsumreduktions- bzw. Entwöhnungstherapieprogrammen im ambulanten oder stationären Setting reichen. Die Leitlinie ist in den vergangenen beiden Jahren im Auftrag der Drogenbeauftragten der Bundesregierung entwickelt worden. Ziel war es, auf Basis substanzspezifischer Studien eine bessere Versorgung der Suchtkranken und mehr Handlungssicherheit für therapeutisch tätiges Personal in der klinischen Praxis zu ermöglichen. Der Konsum von Crystal Meth nimmt in Deutschland stetig zu, ist aber regional noch sehr unterschiedlich ausgeprägt. Zur S3-Leitlinie "Methamphetamin-bezogene Störungen" gelangen Sie hier.
05.12.2016
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