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Patientenrechte

1. Welche Rechte hat ein Patient?
2. Psychotherapie: Regeln der Berufsausübung
3. Beschwerden
4. Patientenrechte in der schweren Krise

Welche Rechte hat ein Patient?

Allgemeine Patientenrechte in Deutschland
Patienten haben Rechte. Ärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte und auch Psychotherapeuten haben Patienten über ihre Rechte zu informieren und darauf hinzuwirken, dass die Patientenrechte in der täglichen Praxis beachtet werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat das geltende Recht in einer Bestandaufnahme verständlich zusammengefasst.

Einige wesentliche Punkte lauten:

  • "Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln. Der Patient kann eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Den begründeten Wunsch, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder eine Zweitmeinung einzuholen, soll der Arzt nicht ablehnen." "Der Patient hat das Recht, Art und Umfang der medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen. Er kann entscheiden, ob er sich behandeln lassen will oder nicht. Der Patient kann eine medizinische Entscheidung also grundsätzlich auch dann ablehnen, wenn sie ärztlich geboten scheint."

  • "Der Arzt hat den Patienten rechtzeitig vor der Behandlung und grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch über Art und Umfang der Maßnahmen und der damit verbundenen Risiken aufzuklären und die Einwilligung des Patienten dafür einzuholen. Formulare und Aufklärungsbögen ersetzen das Gespräch nicht."

  • "Die den Patienten betreffenden Informationen, Unterlagen und Daten sind von Ärzten, Pflegepersonal, Krankenhäusern und Krankenversicherern vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Patienten oder auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen weitergegeben werden. Die ärztliche Schweigepflicht besteht auch gegenüber anderen Ärzten."

Tipps über weiterführende Literatur finden Sie unter folgendem Link auf den Seiten der Psychotherapeutenkammer Hamburg:
http://www.ptk-hamburg.de/patienten/514927.html

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Psychotherapie: Regeln der Berufsausübung

Approbierte Psychotherapeuten sind per Gesetz Pflichtmitglieder in einer Psychotherapeutenkammer. Jedes Bundesland hat eine Landespsychotherapeutenkammer. Die Kammern regeln unter anderem die beruflichen Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder. Diese Regeln legen sie in so genannten Berufsordnungen fest. Die Berufsordnung ist verpflichtend für alle Mitglieder einer Kammer.

Für Psychotherapeuten gilt selbstverständlich die Schweigepflicht in vollem Umfang. Wegen der besonderen therapeutischen Beziehung während der Psychotherapie wird ihr Psychotherapeut auch weitergehende (gesetzliche zulässige) Wünsche der Vertraulichkeit akzeptieren (etwa, wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Hausarzt über die Behandlung informiert wird).
Unvereinbar mit einer psychotherapeutischen Behandlung und unvereinbar auch mit dem psychotherapeutischen Berufsethos und ggf. von strafrechtlicher Relevanz ist natürlich der sexuelle Kontakt zwischen Psychotherapeut und Patient.

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Beschwerden

Jeder Patient kann sich bei der Landespsychotherapeutenkammer über einen Psychotherapeuten, der Mitglied der Kammer ist, beschweren. Alle approbierten Psychotherapeuten, die die in Rheinland-Pfalz arbeiten, sind gesetzlich verpflichtend Mitglied der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Die Kammer ist verpflichtet, jeder eingehenden Beschwerde nachzugehen und zu überprüfen, ob ein berufsrechtswidriges Verhalten vorliegt.

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Patientenrechte in der schweren Krise

Schwer psychisch kranke Menschen müssen damit rechnen, erneut stationär behandelt zu werden. Zu oft wird hier die Erfahrung gemacht, dass dann die Klinik Entscheidungen trifft, die nicht vorher mit dem Patient/-in abgesprochen worden sind. Diese wiederholte Einweisung in eine Klinik kann in einer Phase völliger Hilflosigkeit erfolgen, in der sich der Patient/-in vielleicht sogar selbst gefährdet. Ein Patient/-in sollte deshalb vorab mit der Klinik vereinbaren können, wie er in einer solchen Phase behandelt werden möchte. Dies ist leider noch nicht die gängige Praxis. Deshalb setzt sich die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) für ein Patientenrechtegesetz ein, das den rechtlichen Rahmen für verbindliche Behandlungsvereinbarungen schafft.
Mehr: http://www.bptk.de/aktuelles/presse/4420266.html
          http://www.bptk.de/aktuelles/presse/index.html

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