Neben der Vertreterversammlung bildet der Vorstand das zweite Organ der Kammer.
Während die Vertreterversammlung die grundlegenden Entscheidungen trifft, ist der Vorstand nach dem Heilberufsgesetz für deren Ausführung und die Geschäftsführung zuständig und kann somit als das exekutive Organ der Kammer bezeichnet werden.
Der Vorstand wird gebildet aus
der Präsidentin/dem Präsidenten
einer Vizepräsidentin/einem Vizepräsidenten
grundsätzlich einem weiteren Mitglied (Beisitzerin/Beisitzer), kann aber bei Bedarf auf maximal fünf Mitglieder erweitert werden.
Mindestens ein Vorstandsmitglied muss Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin sein. Ebenso muss mindestens jeweils ein Vorstandsmitglied aus den Berufsgruppen der angestellten oder verbeamteten bzw. niedergelassenen Mitglieder stammen, damit eine möglichst breit gefächerte Repräsentation der Mitgliederinteressen gewährleistet ist.
Der Vorstand berät und beschließt über die Aufgaben der Kammer, soweit sie nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind oder er seine Entscheidungsbefugnis nicht delegiert hat. Er bestellt eine Geschäftsführerin. Diese/r führt die Beschlüsse des Vorstandes unter Berücksichtigung der kammerinternen Satzungen, der Rechtslage und unter Beachtung der berufspolitischen Zielsetzung und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung aus.
Bei seinen Entscheidungen kann er sich durch Sachverständige beraten lassen. Auch die Ausschüsse stehen dem Vorstand beratend zur Seite. Ebenso hat er Vorstandsbeauftragte benannt, die sich um Arbeitsbereiche kümmern, die spezielle Kenntnisse erfordern, wie z. B. die Notfallpsychotherapie.
Der Präsident ist zuständig für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Kammer und leitet die Vorstandssitzungen sowie die Vertreterversammlung.
Auch die Ermittlungen im Fall von Berufspflichtverletzungen sind Aufgabe des Vorstandes und in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung, ob er von seinem eigenen Rügerecht und von der Verhängung eines Ordnungsgeldes Gebrauch macht oder die Einleitung eines formellen berufsgerichtlichen Verfahrens beantragt.
In der Regel tagt der Vorstand monatlich, bei Bedarf auch öfter.
Mitglieder des Vorstandes in der Amtsperiode von Januar 2007 bis Dezember 2011:
Alfred Kappauf, Siebeldingen Niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Präsident
Sprechzeiten: Mittwochs von 15:00 bis 17:00 Uhr Telefon: 0174-4739779
Dr. Andrea Benecke, Mainz Angestellte und freiberuflich tätige Psychologische Psychotherapeutin
Vizepräsidentin
Sprechzeiten: Montags von 14:00 bis 16:00 Uhr Telefon: 0160-95412400
Jürgen Kammler-Kaerlein, Bernkastel-Kues Angestellter Psychologischer Psychotherapeut
Beisitzer
Sprechzeiten: Donnerstags von 13:30 bis 15:00 Uhr Telefon: 0151-57670037