Die Qualität einer stationären Behandlung psychisch kranker Menschen hängt wesentlich von der Anzahl und Qualifikation des therapeutischen und pflegerischen Personals ab. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt deshalb den am 18. Januar beschlossenen Kabinettsentwurf zum neuen Entgeltsystem in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen. Die Qualität von Krankenhäusern für psychisch kranke Menschen hängt wesentlich von einer ausreichenden und qualifizierten Personalausstattung ab, betont BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. Das sind Qualitätskriterien, die genutzt werden sollten, um besser über die Behandlungsangebote von psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken zu informieren.
Mit dem Kabinettsentwurf wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, Indikatoren für eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung festzulegen. Dabei wird der G-BA verpflichtet, Empfehlungen für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit therapeutischem Personal zu beschließen. Der G-BA soll sich hierfür an den Anforderungen der Psychiatrie-Personalverordnung orientieren und diese an die gegenwärtigen Rahmenbedingungen anpassen. Die BPtK begrüßt ausdrücklich, dass damit die Anzahl und Qualifikation des therapeutischen und pflegerischen Personals als Kriterium für die Qualität der stationären Behandlung im Gesetz berücksichtigt wurde. Ausgewählte Ergebnisse dieser Qualitätssicherung sollen in den Qualitätsberichten der Kliniken veröffentlicht werden.
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