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23.06.2009: GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte mit Urteil vom 15.07.2008 noch entschieden, dass ein Rechtsanwalt für einen internetfähigen PC in seiner Kanzlei nicht automatisch
Rundfunkgebühren zu bezahlen habe.

Die Entscheidung des VG hat das OVG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 20.03.2009 aufgehoben.
Ein PC mit Internetzugang stelle nach Auffassung des Gerichtes ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaats-vertrages dar. Daher bestehe Gebührenpflicht. Dabei genüge nach dem OVG die Bereithaltung, eine tatsächliche Nutzung als Radio sei nicht erforderlich.


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