06.11.2009: Stellenausschreibung der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken
Status: zunächst im Beschäftigtenverhältnis nach dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) Die Übernahme in das Beamtenverhältnis als Psychologierätin/Psychologierat (BesGr. A 13) ist nach Vorliegen der laufbahnmäßigen Voraussetzungen (im Regelfall: Hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 3 Jahren und 6 Monaten, Verkürzung möglich bei Promotion) vorgesehen. Probezeit: 6 Monate Einstufung: Entgeltgruppe 13 des TV-L