Resolution vom 13.04.2013 Die Vertreterversammlung der LPK RLP fordert umgehend eine Reform der Psychotherapeutenausbildung:
In den zurückliegenden 15 Jahren seit der Verabschiedung des PsychThG haben sich die Berufe des PP und KJP fest in den Strukturen einer qualitativ hochwertigen Versorgung psychisch kranker Menschen etabliert. Mit dem raschen wissenschaftlichen Fortschritt auch im Gesundheitsbereich sowie unter Berücksichtigung des beschleunigten gesellschaftlichen Wandels zeichnen sich veränderte Versorgungsnotwendigkeiten im Gesundheitssystem ab. Unter sachgerechten Zielsetzungen sowie von ihrer Qualifikation her können und sollen Psychotherapeuten größere Verantwortung in der Versorgung einschließlich der Prävention und Rehabilitation übernehmen. Das im PsychThG definierte, eng reglementierte Berufsbild verhindert bzw. erschwert jedoch diese Weiterentwicklungen zum Nachteil kranker Menschen.
Eine grundlegende Reform der Psychotherapeutenausbildung kann zudem am ehesten sicherstellen, • dass endlich Grundlagen für eine angemessene Vergütung der praktischen Tätigkeit von Ausbildungsteilnehmern geschaffen werden, • dass für die Behandlung der verschiedenen Altersgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) ein gleichwertiges Qualifikationsprofil gewährleistet wird.
Folgende Eckpunkte sollen in einer Reform der Ausbildung umgesetzt werden: 1. Die zukünftige Ausbildung muss sich an einem konsentierten künftigen Berufsbild des Psychotherapeuten ausrichten, in das die Versorgungsnotwendigkeiten des Gesundheitssystems der kommenden Jahre einfließen. 2. Ziel ist es, einen Beruf des Psychotherapeuten zu schaffen. 3. Die Struktur der Psychotherapeutenausbildung wird der Struktur von Aus- und Weiterbildung der anderen akademischen Heilberufe angeglichen.
Dies beinhaltet: • Einen Berufszugang mit allgemeiner Hochschulreife. • Ein wissenschaftliches und auf die Praxis ausgerichtetes Studium, das zur eigenständigen Anwendung und Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse befähigt, Inhalte einer Approbationsordnung vermittelt und mit dem Staatsexamen abschließt. • Vermittlung von Grundkenntnissen und -kompetenzen in allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren, die den Absolventen später eine substanzielle Wahl ermöglicht, sich für eine vertiefte verfahrensbezogene Weiterbildung (ehemals Fachkunde) an einem Weiterbildungsinstitut entscheiden zu können. • Praktische Behandlungserfahrungen mit Einblicken in verschiedene ambulante und stationäre Praxisfelder. • Eine altersgruppenunabhängige Approbation mit dem Titel -Psychotherapeut/in- • Eine an die Approbation anschließende Weiterbildung, die sich auf psychotherapeutische Verfahren und auf Altersgruppen (Kinder und Jugendliche bzw. Erwachsene) bezieht und auch spezielle Bereiche (z.B. Neuropsychologie) beinhalten kann. • Rahmenbedingungen ähnlich wie in den anderen akademischen Heilberufen, die eine alternative/zusätzliche akademische Laufbahn mit universitären Abschlüssen wie Master, Promotion und Habilitation ermöglichen. • Alle psychotherapeutischen Verfahren werden an den Hochschulen in der Lehre berück-sichtigt. Psychotherapieforschung soll die breite wissenschaftliche Weiterentwicklung der Psychotherapie in ihren erweiterten Anwendungsfeldern gewährleisten.
Das Kompetenzprofil, über das Psychotherapeuten entsprechend des erweiterten Berufsbilds nach der Aus- bzw. Weiterbildung verfügen sollten, wird in einem transparenten Diskussionsprozess innerhalb der Profession entwickelt.
Begründung: Mit der Zunahme psychischer Erkrankungen und der Weiterentwicklung und Ausdifferenzierung der Behandlungsmöglichkeiten sind Versorgungsaufgaben entstanden, die erweiterte Anforderungen an die Tätigkeiten zukünftiger Psychotherapeuten im interdisziplinären Zusammenwirken der Gesundheitsberufe stellen. Dazu kommen die nach der Bologna-Reform ungeklärten Zugangsvoraussetzungen sowie die prekäre Situation der PiA. Die Politik wird aufgefordert, endlich für die Absicherung der qualifizierten Psychotherapeutenausbildung und damit für die Sicherung der Versorgung psychisch erkrankter Patienten aktiv zu werden.
Presseerklärung Brief an die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Endlich ambulante Versorgung mit Psychotherapie sicherstellen Keine Honorarkürzungsdrohungen für niedergelassene Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz, wenn sie Patienten die Suche nach einem Therapieplatz in der Kostenerstattung nicht erschweren.
Mainz, 05.03.2013: Mit einem Schreiben hat sich die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz an die KV RLP gewandt und sie zur Zurücknahme ihrer Umgangsempfehlungen an Psychotherapeuten aufgefordert, die die beklagenswerte Unterversorgung verschleiern. In Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz warten psychisch kranke Menschen durchschnittlich mehr als drei Monate auf ein erstes Gespräch bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten, was eine unzumutbare Härte darstellt. Für solche Notsituationen sieht das Sozialgesetzbuch einen Ausweg vor: Es spricht von einer „unaufschiebbaren Leistung“. „Unaufschiebbar“ und damit notwendig ist eine Psychotherapie, wenn es Patienten bleibend schlecht geht und sie dringend Hilfe brauchen, die sie im Augenblick nicht von Vertragspsychotherapeuten erhalten können. Patienten können in diesem Fall bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen, die Kosten einer ambulanten Psychotherapie nach § 13 Absatz 3 SGB V erstattet zu bekommen, nachdem sie zunächst in Vorleistung getreten sind. Das Schreiben der KV wertet dieses Vorgehen ab und behauptet, dass dadurch einer „Umgehung der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung Vorschub geleistet“ werden soll. Vielmehr ist es so, dass der Versorgungsauftrag in solchen Notfällen nicht erfüllt werden kann, weil es nicht genügend KV-Sitze für Psychotherapeuten gibt. Die Politik hat zwar erkannt, dass die Versorgung psychisch kranker Menschen in Deutschland mangelhaft ist. Allerdings jedoch wurde die kürzlich neu beschlossene Reform der Bedarfsplanung, die festlegt, wie viele Psychotherapeuten notwendig sind, nicht an diesem Mangelzustand ausgerichtet. Vielmehr wurden durch das von den Kassen zur Verfügung gestellte Geld deutlich weniger neue Sitze als nötig ermöglicht. Viele psychisch kranke Menschen werden trotz Anspruch auf eine rechtzeitige Behandlung – gleichgestellt mit körperlich kranken Menschen – und trotz auf dem Papier stehender „Überversorgung“ nicht rechtzeitig behandelt. Die LPK RLP kritisiert, dass die KV mit ihrem Schreiben die niedergelassenen Psychotherapeuten auffordert, mit Anfragen von Patienten, die in ihrer Notsituation schon genug gebeutelt sind, „kritisch umzugehen und den Anfragenden nach Möglichkeit zumindest kurzfristig eine (!) probatorische Sitzung anzubieten.“ Patienten müssen nämlich der Kasse nachweisen, dass sie keine Sitzung vereinbaren konnten, damit die Kostenerstattung greifen kann. Die wesentliche Frage für diese Patienten in Krisensituationen ist doch: Was geschieht dann nach der „einen“ probatorischen Sitzung? Wo sollen die Anfragenden und mit „einer“ probatorischen Sitzung „angefütterten“ und dann abgespeisten Patienten danach hin? Welcher Psychotherapeut, der sich einer guten Versorgung verpflichtet fühlt, wird diesen Verschleierungsvorschlag der KV mittragen wollen? Gleichzeitig stehen viele noch nie so gut ausgebildete, junge Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Approbation und qualitativ hoher Fachkunde bereit, die aber aufgrund der restriktiven Zulassungspolitik keine Niederlassung erhalten und nur über Kostenerstattung behandeln können.
Schreiben des Vorstands der LPK RLP vom 01.03.2013 an den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung:
Ihr Schreiben vom 18.02.2013 : „Umgang mit Anfragen von gesetzlich krankenversicherten Personen / Honorar der zugelassenen Psychotherapeuten“
Sehr geehrte Frau Dr. Ultes-Kaiser sehr geehrter Herr Dr. Heinz, sehr geehrter Herr Dr. Sackenheim,
in Ihrem Schreiben an die niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beziehen Sie sich auf das Ihnen seit Jahren bekannte strukturelle Defizit in der psychotherapeutischen Versorgung, das in Rheinland-Pfalz sogar noch stärker als in den meisten anderen Bundesländern ausgeprägt ist: Die Behandlerdichte ist lediglich in den neuen Bundesländern noch niedriger, die Wartezeiten sind noch länger als die im Bundesdurchschnitt erhobenen 12 Wochen. Durch den Gesundheits-Informations-Service (GIS) der KV (Tel.: 0261-39 00 24 00) lassen Sie jedes Quartal freie Psychotherapieplätze und Wartezeiten aktuell bei den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen erheben. Für den Versorgungsatlas Rheinland-Pfalz 2012 der KV ließen Sie den aktuellen Stand der vertragspsychotherapeutischen Versorgung in Rheinland-Pfalz detailliert analysieren. Die Autoren bestätigen methodische Mängel in der Bedarfsplanungssystematik und stellen u. a. fest: „Die aktuelle Systematik der Bedarfsplanung steht vielerorts und zunehmend in der Kritik. Daher ist zu erwarten, dass auch nach jüngsten Korrekturen wie etwa der Einführung des Demographiefaktors auch zukünftig deutliche Änderungen vorgenommen werden müssen, um ein Planungsinstrument zu schaffen, das den tatsächlichen regionalen wie lokalen Versorgungsrealitäten sowie den weiteren Entwicklungen im Gesundheitswesen gerecht wird.“ (S. 47) Die Untersuchungsergebnisse bestätigen darüber hinaus eine Auslastung der rheinland-pfälzischen Psychotherapeuten, die über dem Bundesdurchschnitt liegt, und beinhalten auch die Prognose eines Zuwachses der psychotherapeutisch zu versorgenden Patientenzahlen um 26 % bis zum Jahr 2020.
Wie Sie selbst schreiben, wird das Systemversagen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung von den Krankenkassen auch gesehen. Sonst würden die jeweiligen Kassenvorstände ein persönliches Regressrisiko eingehen, wenn sie den Mitgliedern die Kosten für eine unaufschiebbare Behandlungsleistung im Rahmen von §13 Abs.3 SGB V nicht erstatten. Diese Öffnungsklausel ist im SGB aus Patienteninteresse vorgesehen, und keineswegs damit einer „Umgehung der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung Vorschub geleistet“ wird. Ein Patient soll bei einem unaufschiebbaren Behandlungsbedarf nicht mit seiner Gesundheit büßen müssen, wenn die mit der Sicherstellung einer angemessenen Versorgung verantwortlichen Körperschaften ihre Verantwortung vernachlässigen.
Ihre Bitte an die Psychotherapeuten, den nach einem Behandlungsplatz nachfragenden Patienten „nicht voreilig“ auf fehlende zeitliche Kapazitäten, d.h. auf die eigene Auslastung hinzuweisen, ist (bedacht geantwortet) unverständlich. Sie dürfen ja auch erwarten, dass die Vertragspsychotherapeuten bei den Anfragen des GIS korrekte Angaben machen. Warum sollen diese mit den Patienten anders umgehen? Bei allem Verständnis dafür, dass Sie als Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung viele andere Aufgaben wahrzunehmen haben, als sich ständig mit der Gruppe der Vertragspsychotherapeuten zu beschäftigen, sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass die Psychologischen PsychotherapeutInnen sowie die Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen einer Berufsordnung unterliegen. Unter § 5 (Allgemeine Pflichten) in dem auch die grundsätzliche Verpflichtung zur gewissenhaften Berufsausübung verankert ist, ist z.B. im Satz 5 für die PsychotherapeutInnen vorgegeben:
„Sie dürfen das Vertrauen, die Unwissenheit, die Leichtgläubigkeit oder die Hilflosigkeit von Patientinnen und Patienten nicht ausnutzen.“
Sicherlich sind in der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte analoge Verpflichtungen festgelegt. Sie bitten in Ihrem Schreiben die Psychotherapeuten, bei Anfragen von psychisch belasteten Menschen, die eine dringende Behandlung brauchen, „kritisch umzugehen und den Anfragenden nach Möglichkeit zumindest kurzfristig eine probatorische Sitzung anzubieten“, statt sie darüber zu informieren, „dass, wenn überhaupt, ein Psychotherapieplatz nur nach einer erheblichen Wartezeit zur Verfügung gestellt werden kann“.
Ihre Bitte begründen Sie nicht mit Ihrer Versorgungsverantwortung für anfragende behandlungsbedürftige Personen sondern mit Ihrer Sorge über evtl. Mehrausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen, die schließlich zu Honorarkürzungen für die Psychotherapeuten führen könnten. Erfreulich wäre, wenn Sie sich als Vorstand endlich Gedanken zur Honorarentwicklung bei den psychotherapeutisch tätigen KV-Mitgliedern machen würden. Die KV-Beschlüsse, z.B. zum HVM, haben aber in den letzten Jahren konsequent die große Honorardifferenz zu den anderen Fachgruppen verfestigt, so dass Ihre Argumentation bei den PsychotherapeutInnen eher zynisch als glaubwürdig ankommen wird. Zudem informieren Sie die Vertragspsychotherapeuten bewusst falsch, wenn Sie einen Zusammenhang zwischen der Kostenerstattung durch die Kassen und der Honorarentwicklung für die Psychotherapeuten an die Wand malen.
Die Landespsychotherapeutenkammer ist nicht nur von zahlreichen Mitgliedern aufgefordert worden, zu Ihrem Schreiben Stellung zu nehmen. Wir sind auch in regelmäßigem Austausch mit den relevanten Berufsverbänden, kommen bzgl. Ihres Schreibens zu sehr übereinstimmenden Bewertungen und wissen daher, dass Ihnen von deren Seite inzwischen auch kritische Stellungnahmen zugegangen sind. Sie vertreten hier eindeutig nicht die Interessen der Mehrheit der Psychotherapeuten, obwohl Ihr Verweis auf eine angebliche Initiative des Beratenden Fachausschuss dies suggeriert. Sie erinnern sich bestimmt noch, wie Sie mit Ihrer Koalitionsmehrheit eine ausgewogene repräsentative Zusammensetzung des Ausschusses verhindert haben.
Im Namen des gesamten Vorstandes biete ich unsere Zusammenarbeit an, wenn Sie Lösungsansätze oder zumindest Verbesserungen der strukturellen Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung realisieren wollen. Wir finden es auch angemessen, wenn Sie als kurzfristige Lösung mit einem erneuten Schreiben an die Mitglieder eine informative Richtigstellung bzgl. der Kostenerstattung vornehmen.
Die Landespsychotherapeutenkammer wird sich immer entschieden zu Wort melden, wenn Mitgliedern berufsrechtlich grenzwertiges Verhalten nahegelegt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Die Kammer dabei beim Jahresempfang der Wirtschaft 2013 Sonderbeilage AZ vom 21.02.2013:
Demografischer Wandel im Arbeitsleben und der Erhalt der psychischen Gesundheit ein ganzes Arbeitsleben lang.
Die Arbeitswelt muss so gestaltet werden, dass sie auch die seelischen Belastungsgrenzen der Menschen berücksichtigt und nicht zum gesundheitsschädigenden Faktor wird. Die Partner im Gesundheitswesen und die Unternehmen müssen sich bewusst machen, dass einige Entwicklungstendenzen in der modernen Produktions- und Dienstleistungswelt, wie schlechtes Betriebsklima und beispielsweise soziale Unsicherheit, zu Risikofaktoren für die Entstehung psychischer Erkrankungen werden können. Psychische Belastungen, Beanspruchungen und Beeinträchtigungen nehmen nicht nur zu, sie werden in verschiedenen Altersphasen auch unterschiedlich bewältigt. Unternehmen, die zukunftsfähig sein wollen, sollten sich darauf einstellen, dass die höchsten Erkrankungshäufigkeiten und Ausfallzeiten bei den über 55-jährigen auftreten und dass immer mehr ihrer Mitarbeiter mit psychischen Problemen konfrontiert werden oder an einer psychischen Störung erkranken. Prävention in Bezug auf die älteren Mitarbeiter/innen beinhaltet besonders ihre spezifischen Kompetenzen anzuerkennen und zu nutzen und angemessene Handlungs- und Entscheidungsspielräume zu gewähren. Ihre Stärken sind beispielsweise Alters- und Lebenserfahrung, zeitliche Flexibilität, Verbundenheit mit dem Unternehmen, Zuverlässigkeit und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten. Das Aufspüren und Aufzeigen von vorhandenen Ressourcen im Unternehmen, die ohne großen Aufwand ausgeschöpft werden können, dienen dem Erhalt einer lebenslangen Leistungsfähigkeit. Der Erhalt psychischer Gesundheit ist eine Führungsaufgabe! Im Gegenzug ist es notwendig, psychische Fehlbeanspruchungen im Betrieb frühzeitig zu erkennen und zu verringern. Mittlerweile nehmen die psychischen Erkrankungen nicht nur bzgl. der AU-Fehltage sondern auch bei den Frühberentungen eine deutliche Vorrangstellung ein. Obwohl der Anstieg der Erkrankungszahlen sich seit Jahren in den Gesundheitsstatistiken abzeichnet, ist es erstaunlich, dass Krankenkassen, Sozialversicherungsträger sowie Unternehmen sich erst jetzt alarmiert zeigen. Prävention muss mehr Gewicht bekommen, und darf nicht wie bisher beschränkt auf Kinder- und Jugendschutz ausgerichtet bleiben. Psychotherapeutische Kompetenzen fließen in berufliche Präventionsprogramme und in Wiedereingliederungsprozesse ein. Bevor eine psychotherapeutische Behandlung notwendig wird, gibt es im Vorfeld viele Interventionsmöglichkeiten bei psychischen Belastungen. Diese Kompetenzen sollten ausgeschöpft werden! Psychotherapie ist ein wichtiger Faktor im Gesundheitswesen, weil sie überzeugende, wissenschaftlich abgesicherte Lösungen bietet.
Bericht zum Jahresempfang der Wirtschaft 2013:
Mittlerweile zum vierzehnten Male fand am 18. Februar in Mainz mit ca. 5 Tsd Teilnehmern der sogenannte Jahresempfang der Wirtschaft statt, eine Veranstaltung, die von der IHK Rheinhessen und der Handwerkskammer Rheinhessen federführend organisiert wurde und an der insgesamt zwölf Kammern der Wirtschaft und der freien Berufe teilnahmen. Sie gilt als die größte Veranstaltung zum Jahreswechsel von regionalen Wirtschaftsverbänden in Deutschland. Explizites Ziel einer solchen Veranstaltung war und ist der Dialog der mittelständigen Unternehmen und der freien Berufe mit der Politik. Während ein Jahr zuvor Peer Steinbrück als Hauptredner geladen war, sprach dieses Jahr die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel, zum dritten Mal nach 2004 und 2009.
Für die Bürgerinitiative gegen Fluglärm Mainz war diese Personalie u.a. ausreichend Anlass, bereits vor Beginn der Veranstaltung, die u.a. von der Fraport AG gesponsert wurde, die eintreffenden Teilnehmer mit einer Demonstration auf die psychischen und körperlichen Belastungen aufmerksam zu machen, die mit der Zunahme von Flugbewegungen im Rhein-Main-Gebiet einher gehen. Denn es war die Landung der Regierungsmaschine im Oktober 2011mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, die die neue Landebahn Nordwest des Frankfurter Flughafens eröffnete. Trotz des lautstarken Protestes vor Beginn der Veranstaltung ging weder Fr. Dr. Merkel, noch die anderen Redner hierauf ein. Dass die Arbeitswelt so gestaltet werden muss, dass sie auch die seelischen Belastungsgrenzen der Menschen berücksichtigt und nicht zum gesundheitsschädigenden Faktor wird, war und ist ein Anliegen, das Hr. Kappauf, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz für diese Veranstaltung formulierte. Denn was für körperliche Belastbarkeit selbstverständlich akzeptiert wird, muss auch für psychische Belastungsgrenzen gelten. So nimmt die Zahl der Neuberentungen wegen verminderter Erwerbstätigkeit für psychische Erkrankungen von 2001 auf 2010 laut Reha-Bericht der Rentenversicherung 2012 in Deutschland von 50 auf über 70 Tsd zu und laut Gesundheitsreportes der BARMER GEK 2012 für Rheinland-Pfalz haben im Vergleich von 2010 zu 2011 die AU-Tage je 100 Versicherte in der ICD-Kategorie: Psychische und Verhaltensstörungen um 23,4 % zugenommen und sie liegen zusammen mit den Neubildungen in 2011 mit etwa 40 AU-Tage mit Abstand an der Spitze aller Diagnosegruppen. Obwohl der Anstieg der Erkrankungszahlen sich seit Jahren in den Gesundheitsstatistiken abzeichnet, ist es erstaunlich, dass Krankenkassen, Sozialversicherungsträger sowie Unternehmen sich erst jetzt alarmiert zeigen, eine Problematik, die in den Reden der Veranstaltung leider ebenso wenig Erwähnung fand.
Aus der Perspektive der Wirtschaft wurden stattdessen im Vorfeld der Veranstaltung von dem Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handwerkskammer Hr. Patzke hingegen die steigende Kostenbelastung der Unternehmen, die Schulden- und Ausgabesituation der öffentlichen Hand, den Fachkräftemangel, die bürokratische Regelungsdichte kritisiert und eine mittelstandsfreundliche Gestaltung der Energiewende und dringend notwendige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur angemahnt. Dies wiederholte auch Karl Josef Wirges, Präsident der Handwerkskammer Rheinhessen in seiner Begrüßungsansprache.
Als Redner folgte dann Dr. Michael Rumpf, Präsident der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz der vor dem "Wegfall des liberalen Elementes in der Politik" warnte, zwar zumindest sprachlich ein Plädoyer für die politische Pluralität hielt, aber letztlich vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bundestagswahl an Fr. Dr. Merkel gewandt formulierte: "Wir stehen an Ihrer Seite!". Dass sich möglicherweise nicht alle von dem Personalpronomen vertreten fühlten, ging in dem einsetzenden Applaus unter. Getragen von einer großen wohlwollenden Akzeptanz der Zuhörerschaft zog dann Fr. Dr. Merkel eine durchweg positive Bilanz Ihrer Kanzlerschaft in dem jetzt beginnenden Wahlkampf. Die soziale Marktwirtschaft würde gelebt, nachdem es 2009 hier einen einmaligen Einbruch gegeben habe. Es sei wichtig den Euroraum zu erhalten, allerdings müssten globale Phänomene global gelöst werden, aber man könne, was die Wirtschaft anbelangt, "den Ast nicht absägen, auf dem wir sitzen". Steuererhöhungen wie auch Steuersenkungen schloss sie aus und warb vehement für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, um dem auch von den Vorrednern monierten Fachkräftemangel entgegen treten zu können, eine potentielle Entwicklung, die möglicherweise für die Heilberufe insgesamt nicht ganz unproblematisch sein dürfte. Weitere Themen ihrer recht lebendigen Rede waren die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung, der Ausbau der Leitungsnetze und eine bezahlbare Energiewende. Und schließlich am Schluss ihrer Rede ging sie auf den gesetzlich garantierten Kinderbetreuungsanspruch ein.
Das Schlusswort sprach Dr. Harald Augter, Präsident der Industrie und Handelskammer Rheinhessen. Auch er betonte die durchweg positiven Wirtschaftsdaten, monierte aber mit klaren Worten die Wettbewerbshemmnisse durch die unzähligen Steuergesetze und die Regulierungsdichte durch die Politik. Es sei bedauerlich, dass viele Reformvorhaben wegen der bevorstehenden Bundestagswahl auf Eis liegen würden. Andererseits nähmen die Wahlversprechen zu und nannte zur Belustigung des Publikums den Gesetzesentwurf zu einer Großelternzeit. Hr. Dr. Augter war auch der einzige Redner, der Fr. Dr. Merkel direkt kritisierte und ihr vorwarf, dass nach dem Weggang von Hr. Merz alle Überlegungen zur Vereinfachung der Steuergesetzgebung im Sande verlaufen seien.
Insgesamt schien die Veranstaltung für die meisten Beteiligten wie ein Heimspiel mit wechselseitiger Wertschätzung, Lob und Anerkennung und der Gewissheit, vieles doch richtig zu machen. So konnte man dann am Ende der Veranstaltung im Foyer, vorausgesetzt keine klaustrophischen Ängste von Krankheitswert zu haben, bei rheinland-pfälzischem Wein und bei Bedarf auch mit Bier, Wasser und Bretzel im innigen Gespräch mit Kollegen mal vergessen, dass in der katholischen Domäne Mainz doch eigentlich Fastenzeit ist.