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Ratgeber Kostenerstattung

Wege zur Psychotherapie

Paths to Psychotherapy

Psikoterapi Kılavuzu


Schlichtungsausschuss bei der
Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

Aufgabe

Der Schlichtungsausschuss soll Streitigkeiten zwischen einer/m Patientin und einer/m der Kammer angehörenden Psychotherapeutin darüber, ob ein Haftungsschaden als Folge eines Behandlungsfehlers vorliegt, beilegen.

Rechtsgrundlagen

Der Schlichtungsausschuss bei der Landespsychotherapeutenkammer ist eine durch das Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz vorgeschriebene Einrichtung. Näheres ist in einer Satzung geregelt, die bei der Kammer angefordert oder auf der Website eingesehen werden kann.

Zusammensetzung

Der Schlichtungsausschuss wird gebildet von einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt, zwei fachkundige Psychotherapeutinnen und zwei Patientenvertreterinnen.

Grundsätze des Verfahrens

Das Verfahren ist freiwillig und wird nur auf Antrag durchgeführt. Beide Beteiligte (Patient und Psychotherapeutin) müssen dem Verfahren zustimmen. Das Verfahren findet nicht statt, wenn der Fall mehr als vier Jahre zurückliegt, wenn sich die Beteiligten schon geeinigt haben oder wenn die Sache schon am Gericht anhängig war oder ist.

Das Schlichtungsverfahren schließt, unabhängig vom jeweiligen Ergebnis, den Rechtsweg nicht aus.

Der Schlichtungsausschuss ist zur Verschwiegenheit und zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet.

Ablauf des Verfahrens

Der Schlichtungsausschuss prüft zunächst seine Zuständigkeit und anschließend den Sachverhalt. Nachdem die Stellungnahme der Beteiligten vorliegen, findet in der Regel eine Anhörung statt. Darüber hinaus kann der Schlichtungsausschuss ein Sachverständigengutachten einholen.

Danach unternimmt der Schlichtungsausschuss einen Einigungsversuch. Misslingt dies, unterbreitet er einen Schlichtungsvorschlag.

Kosten und Auslagen

Das Schlichtungsverfahren ist für die Patienten kostenfrei, sie müssen allerdings ihre persönlichen Auslagen (wie z. B. Fahrtkosten), aber auch die Aufwendungen für einen etwaigen Rechtsbeistand oder Dolmetscher selbst tragen.

Ansprechpartner

Frau Ass. jur. Friderike Oberkircher-Sperling

Sprechzeiten:
Montags und Freitags von 10 - 12.30 Uhr
Dienstags bis Donnerstags von 10 - 12.30 Uhr und 14 - 16 Uhr

Tel.: 06131 - 143 37 50

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie auf dem Anrufbeantworter unter der vorstehenden Telefonnummer eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen dann so schnell wie möglich zurück.

Natürlich können Sie uns auch ein Mail schicken: schlichtungsausschuss@lpk-rlp.de


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