Durch eine Weiterbildung können eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten nach der Approbation erlangt werden. Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung befugten, im jeweiligen Bereich erfahrenen PPs und KJPs.
Über die Weiterbildungsordnung sind bestimmte Weiterbildungszeiten und –inhalte definiert. Mit dem Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, welche zur Ankündigung dieser speziellen psychotherapeutischen Tätigkeit durch Führen einer Zusatzbezeichnung berechtigen.