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ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Für die Diagnostik und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) haben sich die Berufs- und Fachverbände auf eine S3-Leitlinie geeinigt. Das multiprofessionelle Konsensverfahren auf Basis der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz war bis zum Schluss kontrovers. Zu den strittigen Empfehlungen gehört, ADHS schon bei Kindergartenkindern sowie bei mittlerem Schweregrad mit Medikamenten zu behandeln.

Grundsätzlich empfiehlt die Leitlinie ein multimodales Behandlungskonzept und eine umfassende Aufklärung und Beratung der Patienten, Eltern, Erzieher und Lehrer, einschließlich Case-Management (Psychoedukation). Bleiben danach Auffälligkeiten bestehen, sind komorbide psychische Erkrankungen wie oppositionelles Trotzverhalten oder depressive Störungen, die bei bis zu 85 Prozent der Patienten bestehen, leitliniengerecht und das bedeutet in der Regel psychotherapeutisch zu behandeln.

Je nach Alter und Schwere der Erkrankungen soll ADHS wie folgt behandelt werden:

  • Bei Kindern vor dem Alter von sechs Jahren soll primär psychosozial, einschließlich psychotherapeutisch interveniert werden. Eine Pharmakotherapie soll nicht vor dem Alter von drei Jahren angeboten werden. Medikamente dürfen außerdem nur von einem Facharzt verordnet werden, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Behandlung von Vorschulkindern verfügt.
  • Bei einem leichten Schweregrad soll primär psychosozial, einschließlich psychotherapeutisch interveniert werden. In Einzelfällen kann bei behandlungsbedürftiger zurückbleibender ADHS-Symptomatik ergänzend eine Pharmakotherapie angeboten werden.
  • Bei moderatem Schweregrad soll entweder eine intensivierte psychosoziale, einschließlich intensivierter psychotherapeutischer Intervention oder eine pharmakologische Behandlung oder eine Kombination dieser beiden Behandlungsansätze angeboten werden.
  • Bei schwerer ADHS soll primär eine Pharmakotherapie nach einer intensiven Psychoedukation angeboten werden. In die Pharmakotherapie kann eine parallele intensive psychosoziale, einschließlich psychotherapeutische Intervention integriert werden. In Abhängigkeit von dem Verlauf der Pharmakotherapie sollen bei zurückbleibender behandlungsbedürftiger ADHS-Symptomatik psychosoziale, einschließlich psychotherapeutische Interventionen angeboten werden.
Einige Verbände haben Sondervoten zu einzelnen Empfehlungen abgegeben und ein Verband hat der Leitlinie nicht zugestimmt. Hintergrund sind insbesondere abweichende Bewertungen der Studienlage zur Pharmakotherapie. Während es einerseits Evidenz dafür gibt, dass Psychopharmaka bei allen Schweregraden eine Linderung der Kernsymptomatik bewirken kann, hat die längerfristige Gabe von Psychopharmaka Nebenwirkungen wie zum Beispiel ein verringertes Größenwachstum. Anderseits liegen für die psychotherapeutische Behandlung noch nicht so viele Studien vor. „Für uns ist deshalb eine sehr gute Diagnostik und eine umfassende Aufklärung der Patienten und ihrer Angehörigen über die Risiken und Nebenwirkungen der Behandlungsalternativen entscheidend für partizipative Entscheidungsfindung“, erklärt BPtK-Vorstand Peter Lehndorfer.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich im Konsensverfahren unter anderem dafür eingesetzt, dass den Anwendern der Leitlinie detaillierte Informationen zur Bewertung der Schweregrade zu Verfügung stehen, um Patienten und ihre Angehörigen evidenzbasiert diagnostizieren und behandeln zu können. Die Komplexität der empfohlenen Behandlungsentscheidungen wird nur dann zu einer besseren Versorgung führen, wenn Art und Schwere des ADHS und seine Begleiterkrankungen fachgerecht diagnostiziert werden. Die Leitlinie hat eine Laufzeit von vier Jahren. Link:

Homepage AWMF online: ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
09.07.2018
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