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Angestellte PP und KJP - Höhergruppierung bzw. Eingruppierung ab 2017

Wer als PsychotherapeutIn in einer kommunalen Einrichtung arbeitet, kann noch bis zum 31.12.2017 die Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14 beantragen. Maßgeblich für die neue Eingruppierung ist der Status vom 01.01.2017. Auch rückwirkend. Wer also zu dem Zeitpunkt in der EG 13/Stufe 2 eingruppiert war, kann den Aufstieg in die 14/2 beantragen. Die Erhöhung gilt dann ab 01.03.17. Weitergehende Erläuterungen zur Höhergruppierung finden Sie hier. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik "Aktuelles" unter diesem link.

© akf / Fotolia

13.03.2017
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