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Ausbildungsnormen "vollkommen unzureichend"

Die Allgemeine Zeitung berichtete am 16. September 2017 auf der Titelseite über die Kritik der Landespsychotherapeutenkammer und der Landesärztekammer RLP am Heilpraktikerwesen und zitierte Peter Brettle, Präsident der LPK RLP:  „Wir sind der Meinung, dass das Heilpraktikergesetz aus dem Jahre 1939 nicht mehr zeitgemäß ist.“ Im Sinne der Patientensicherheit müsse es „dringend hinterfragt werden“. Eine Prüfung beim Gesundheitsamt, in der geschaut werde, ob von der Person Gefahren für die „Volksgesundheit“ ausgehen, sei „vollkommen unzureichend“. Den vollständigen Artikel von Mario Thurnes, der am 16.9.2017 in der Allgemeinen Zeitung erschien, finden Sie hier.
18.09.2017
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