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BPtK-Angestelltenbefragung zur Suchtbehandlung

Ein wesentlicher Teil der Patienten, die wegen einer Suchterkrankung in einem Krankenhaus behandelt werden, erhält keine ausreichende psychotherapeutische Behandlung. Dies zeigt eine Befragung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) von Psychotherapeuten, die in Krankenhäusern angestellt sind. Damit wird die Chance vergeben, Patienten mit Suchterkrankungen für eine weitergehende Behandlung zu motivieren. Im Krankenhaus könnten während der Entzugsbehandlung wichtige motivationale Weichen in Richtung einer Entwöhnung oder einer psychotherapeutischen Weiterbehandlung gestellt werden. Hierfür ist jedoch häufig eine intensivere psychotherapeutische Behandlung notwendig. Ein Teil der befragten Psychotherapeuten erachtet außerdem die Qualifikation des therapeutischen Personals nicht immer als ausreichend. Psychotherapeutische Interventionen werden teilweise durch (Fach-)Pflegepersonal oder andere Therapeuten wie Sozialarbeiter durchgeführt, wenn Psychotherapeuten nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Zukünftig müssen die Weichen in Richtung einer besseren Ausstattung der Krankenhäuser und Kliniken mit mehr Psychotherapeuten gestellt werden. Die BPtK hat gemeinsam mit dem IGES Institut im Jahr 2013 eine bundesweite Befragung der angestellten Psychotherapeuten durchgeführt. Dazu gehörten auch Psychotherapeuten, die in der Versorgung von Patienten mit Suchterkrankungen tätig sind. Sie wurden zu ihrer beruflichen Situation und zur Versorgung von Patienten mit Suchterkrankungen befragt.
 
Zum BPtK-Faktenblatt "Psychotherapie in der Suchtbehandlung - Ergebnisse der Angestelltenbefragung" gelangen Sie hier.
14.04.2016
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