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G-BA beschließt Änderungen bei Gruppenpsychotherapie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. November 2020 zahlreiche Änderungen bezüglich der Gruppenpsychotherapie beschlossen:

Antragsfreie Kurzgruppe: 

Um mögliche Vorbehalte von Patient*innen abzubauen, führt der G-BA eine niederschwellige Kurzgruppe ("gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung") ein. In bis zu vier Sitzungen à 100 Minuten (alternativ: acht Sitzungen à 50 Minuten) sollen sich Patient*innen künftig über diese Form der Psychotherapie informieren und praktische Erfahrungen sammeln können. Diese antragsfreie Gruppe kann auch als problem- oder krankheitsspezifische Kurzgruppe gestaltet werden.

Probatorische Sitzungen in der Gruppe: 
Probatorische Sitzungen können künftig auch in der Gruppe durchgeführt werden. Dafür muss eine Indikation für eine gruppenpsychotherapeutische Behandlung bestehen, allein oder in Kombination mit einer Einzelpsychotherapie. Mindestens eine probatorische Sitzung muss jedoch weiterhin als Einzelstunde erfolgen, bei einem Wechsel der Psychotherapeut*in nach der Sprechstunde sind zwei Einzelstunden erforderlich.

Gruppe mit zwei Psychotherapeut*innen:

Gruppen können künftig auch von zwei Psychotherapeut*innen durchgeführt werden. Je Psychotherapeut*in sind mindestens drei und höchstens neun Patient*innen fest zuzuordnen und entsprechend abzurechnen. In einer solchen Gruppe dürfen bis zu 14 Patient*innen behandelt werden.

Probatorik während der Krankenhausbehandlung weiter ungeregelt: 

Entgegen dem gesetzlichen Auftrag hat der G-BA die Regelung zur Probatorik während der stationären Behandlung nicht weiter konkretisiert. Insbesondere bleibt für diesen Fall die Durchführung von probatorischen Sitzungen in der Praxis der Psychotherapeut*in ungeregelt. Die entsprechenden Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie werden nun vom Bundesgesundheitsministerium rechtlich geprüft und voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten. Der Bewertungsausschuss passt innerhalb von sechs Monaten den Einheitlichen Bewertungsmaßstab an und beschließt auch die Vergütungshöhe für die neue Kurzgruppe und die Gruppentherapie durch zwei Psychotherapeut*innen.

Foto: Pixabay

23.11.2020
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