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G-BA streicht psychotherapeutische Praxissitze - Ostdeutsche Regionen besonders hart getroffen

In Ostdeutschland warten psychisch kranke Menschen durchschnittlich 14 bis 19 Wochen auf ein erstes Gespräch bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Deshalb war geplant, vor allem in den ländlichen Regionen von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen deutlich mehr Psychotherapeuten zuzulassen. Dafür sind derzeit 237,5 zusätzliche Praxissitze für Psychotherapeuten in Ostdeutschland ausgeschrieben. Davon plant der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jedoch wieder jeden fünften Sitz zu streichen. Nach Berech­nungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) können 48,5 von 237,5 ausgeschriebenen neuen Sitzen der G-BA-Entscheidung zum Opfer fallen (siehe Karte). Grund ist ein Beschluss des G-BA vom 17. April 2014, der zurzeit vom Bundesgesundheitsministerium geprüft wird. Danach verringern zukünftig psychiatrische Institutsambulanzen die Anzahl der zugelassenen psychotherapeutischen Praxen. Zwei psychiatrische Institutsambulanzen sollen wie eine psychotherapeutische Praxis gerechnet werden. Psychiatrische Institutsambulanzen versorgen jedoch andere Patienten als psychotherapeutische Praxen und behandeln ihre Patienten auch anders. „Der G-BA weiß, dass psychia­trische Institutsambulanzen und psychotherapeutische Praxen unterschiedliche Patienten versorgen. In der Regel verfügen die psychiatrischen Institutsambulanzen nur über ein sehr eingeschränktes psychotherapeutisches Angebot. Krankenhausambulanzen können psychotherapeutische Praxen nicht ersetzen“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter fest. „Die BPtK fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, den Beschluss des G-BA zu beanstanden.“ Psychiatrische Institutsambulanzen sind Ambulanzen in Krankenhäusern, die psychisch kranke Menschen behandeln sollen, die wegen der Art, Schwere oder Dauer der Erkrankung nicht ausreichend in ambulanten Praxen versorgt werden können. Patienten erhalten in psychiatrischen Institutsambulanzen selten psychotherapeutische Einzeltherapie von 50 Minuten, sondern vor allem Kriseninterventionen, Erhaltungstherapie, Psychoedukation und Fallmanagement. Für eine Richtlinienpsychotherapie reicht die Vergütung meist gar nicht aus. Download: ·         Karte: G-BA streicht psychotherapeutische Praxissitze – Schlecht versorgte Regionen in Ostdeutschland besonders hart getroffen ·         Stellungnahme der BPtK zum Beschluss des G-BA vom 17. April 2014 zur Einbeziehung der psychiatrischen Institutsambulanzen in die Bedarfsplanung
26.05.2014
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