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Hilfen für Leid und Unrecht in Behindertenhilfe und Psychiatrie nach 1949

Menschen, die als Kinder und Jugendliche Leid und Unrecht in der stationären Behindertenhilfe oder Psychiatrie erfahren haben, können sich seit dem 1. Januar 2017 an die Stiftung Anerkennung und Hilfe wenden. Diejenigen, die bis heute unter den Folgen von körperlicher und psychischer Gewalt, Strafen, Demütigungen leiden oder finanzielle Einbußen durch ihre Unterbringung hatten, können von der Stiftung finanzielle Unterstützung erhalten.

Bei den Geschädigten handelt es sich zum Teil um Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die auch heute noch in Einrichtungen leben und sich kaum über Internet, Zeitungen oder Zeitschriften informieren können. Deswegen ist es wichtig, dass Psychotherapeuten, die einen direkten Kontakt zu ihnen haben, sie über das Hilfsangebot informieren.

Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung aufgefordert, in Abstimmung mit den Bundesländern ein solches Hilfesystem einzurichten, um das Leid der Menschen in der Behindertenhilfe und Psychiatrie nach 1949 anzuerkennen und das erlebte Unrecht aufzuarbeiten. Bund, Länder und Kirchen gestehen damit Missstände und Versäumnisse in der Vergangenheit ein.

Detaillierte Informationen zu den Hilfen finden sich unter www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de.

09.10.2017
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