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Infomationen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung für die Heilberufekammern in RLP

Das Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 führt zu einem EU-weit harmonisierten Datenschutzrecht, das zwar die bisherigen in Deutschland bekannten datenschutzrechtlichen Maßstäbe dem Grunde nach aufrecht erhält, allerdings durchaus einige Neuerungen und auch Verschärfungen für die einzelnen datenverarbeitenden Stellen mit sich bringt. Mit dem der Verordnung zugrunde liegenden risikobasierten Ansatz, wonach abhängig von Art, Umfang und Zweck der beabsichtigten Datenverarbeitung sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere denkbarer Risiken für die Freiheiten der hiervon betroffenen Personen Maßnahmen ergriffen werden müssen, sind insbesondere die Angehörigen der Heilberufe von dem neuen Rechtsrahmen betroffen. Denn hier werden regelmäßig und im großen Umfang besonders schutzbedürftige Daten tagtäglich verarbeitet. Zur Unterstützung der Angehörigen der Heilberufe in Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung der künftigen Datenschutzvorgaben hat der Ladesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz deshalb ein Informationspapier erarbeitet, das Sie hier herunterladen können: Informationspapier zur Umsetzung der DS-GVO für die Heilberufekammern in RLP

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05.03.2018
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