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Jobsharing und Anstellung in psychotherapeutischen Praxen

Jobsharing und Anstellung in psychotherapeutischen Praxen sind ab sofort leichter möglich. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 15. September 2016 in Kraft getreten.
Den Beschluss des G-BA, sowie die Pressemeldung der BPtK finden Sie hier.
19.09.2016
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