Zum Seiteninhalt

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz kritisiert Beschluss zur Telefonkonsultation

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie haben Patientinnen und Patienten bundesweit seit dem 3. April 2020 die Möglichkeit zur ärztlichen und psychotherapeutischen Konsultation per Telefon. Der Vorstand der KV RLP kritisiert heftig die vorgegebene Einschränkung nur für die Menschen, die den Ärztinnen und Ärzten oder Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen bekannt sind.

Als "bekannt" gilt eine Patientin oder ein Patient, wenn er oder sie in den vergangenen sechs Quartalen, die dem Quartal der Konsultation vorausgehen, mindestens einmal in der Praxis war. Der Vorstand der KV RLP kritisiert diese Einschränkung sehr. Das Bundesgesundheitsministerium müsse diese neue Vorgabe in Bezug auf die Bekanntheit bei ihrer Prüfung beanstanden, fordert der Vorstand.

Dazu Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV RLP und selbst niedergelassener  Psychotherapeut: "Das kommt fast einer Beihilfe zur unterlassenen Hilfeleistung gleich. Was soll die Einschränkung, dass nur bisher bekannte Patienten telefonisch betreut werden können? Mit Video können ja mittlerweile vorübergehend auch bisher völlig unbekannte Patienten behandelt werden. Aber die Videobehandlung, das wissen alle, ist technisch im Augenblick, wo alle das Netz belasten, völlig dem digitalen Zufall überlassen und meistens unbrauchbar. Aussetzer, Abbrüche und schlechte Ton- und Bildqualität lassen kaum therapeutische Gespräche zu. Und zusätzlich ist die Videobehandlung natürlich – wie die digitale Videobeschulung – bei prekären Bevölkerungsgruppen ohne Breitbandanbindung und kaum vorhandener technischer Ausstattung nicht durchführbar. Diese Lücken schließt die Telefonkonsultation."

Es stelle sich die Frage, wie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Psychiaterinnen und Psychiater mit bisher unbekannten psychisch enorm belasteten COVID-19-Kranken umgehen sollen, die zum Beispiel unter Quarantäne stehen und Gefahr laufen, suizidal zu werden. Wie umgehen mit besonders betroffenen isolierten Heimbewohnern, wie mit hoch betroffenen infizierten Angehörigen der Heil- und Pflegeberufe? Viele hätten bisher nie eine psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen und bräuchten diese jetzt dringend.

"Die KV RLP hat hier bisher großzügig alle per Video zugelassenen Behandlungsmöglichkeiten für die Zeit der Krise auch als Telefonkonsultation zugelassen. Dies muss sie jetzt wieder zurücknehmen", so Peter Andreas Staub. [Presseinformation der KV RLP vom 8.4.2020]

Foto: Pixabay

20.04.2020
Zum Seitenanfang