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Ländliche Regionen brauchen ein Sofortprogramm für psychisch Kranke!

Der Gesetzgeber plant, mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorübergehend die Höchstgrenzen für die Zulassung von solchen Arztgruppen aufzuheben, bei denen besonders große Versorgungs- und Terminschwierigkeiten bestehen. Dazu gehören Innere Medizin und Rheumatologie, Psychiatrie und Kinderheilkunde. Diese Regelung soll gelten bis der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung umgesetzt hat. Dafür wurde dem G-BA eine Frist bis zum 31. Juli 2019 gesetzt.

Nicht nachvollziehbar ist, dass die psychotherapeutische Versorgung nicht berücksichtigt wurde, obwohl psychisch kranke Menschen überdurchschnittlich lange auf psychotherapeutische Behandlung warten müssen. Die Wartezeit auf Psychotherapie von durchschnittlich fünf Monaten ist erheblich länger als auf psychiatrische Behandlung, die schwerpunktmäßig pharmakologisch ausgerichtet ist. Bei fast allen psychischen Erkrankungen gehört Psychotherapie jedoch unverzichtbar zur Behandlung. Besonders lang sind die Wartezeiten in den ländlichen Regionen. Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz fordert daher ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. PsychotherapeutInnen sollten sich ohne Beschränkungen in den besonders schlecht versorgten und strukturschwachen Gebieten niederlassen dürfen, um gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu können.

Die LPK RLP schließt sich damit der Forderung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) an. „Der Gemeinsame Bundesausschuss kommt seit Jahren nicht seinem Auftrag nach, die Bedarfsplanung insbesondere für Psychotherapeuten zu reformieren. Unter dem Überschreiten gesetzlich vorgegebener Fristen leiden vor allem psychisch kranke Menschen, deren Leiden sich verschlimmern und chronifizieren“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Gesundheitsminister Spahn darf die psychisch kranken Menschen nicht länger warten lassen. Er muss deshalb in seinem Terminservice- und Versorgungsgesetz Ad-hoc-Verbesserungen planen, damit für sie auch ausreichend Behandlungsplätze zur Verfügung stehen.“ Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber mit Vorgaben dafür sorgen, dass künftig die Häufigkeit der psychischen Erkrankungen zur Grundlage der Bedarfsplanung gemacht und sowohl bei der Gesamtzahl der Psychotherapeuten als auch bei regionalen Regelungen berücksichtigt wird.

Downloads:  Den Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz) finden Siehier.

21.08.2018
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