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Landespsychotherapeutenkammer setzt sich für Nachreichung von Konsiliarberichten ein

Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat sich schriftlich an die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und den Verband der Ersatzkassen (vdek) gewandt, um die Möglichkeit einer Nachreichung von Konsiliarberichten während der Corona-Pandemie zu erwirken.
Vor der Aufnahme einer Psychotherapie bei Vertragspsychotherapeut*innen oder im Rahmen der Kostenerstattung tätigen Psychotheraeut*innen sind Patient*innen verpflichtet, einen ärztlichen Konsiliarbericht einzuholen. Aufgrund des Ansteckungsrisikos scheuen während der aktuellen Corona-Pandemie viele Patient*innen den Besuch einer Arztpraxis oder erhalten keine kurzfristigen Termine. So kann es zu deutlichen Verzögerungen des Beginns von Richtlinien-Psychotherapien kommen, unabhängig davon, ob diese im persönlichen Kontakt oder als Videosprechstunde durchgeführt werden. Daher hat die Landespsychotherapeutenkammer die Krankenkassen in ihrem Schreiben darum gebeten, vorerst befristet bis zum 30. Juni 2020 formlos zu ermöglichen, dass Konsiliarberichte nach Therapiebeginn nachgereicht werden können. Diese befristete Maßnahme würde dazu beitragen, die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung auch bei Verschärfung der aktuellen Krise zu sichern und ist mit den gesetzlichen Regelungen der Berufsausübung von Psychotherapeut*innen kompatibel.

Foto: Pixabay

23.04.2020
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