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Neue Leitlinie zu selbstverletzendem Verhalten

Kinder und Jugendliche sind häufig psychisch krank.

Bis zu einem Drittel aller Jungen und Mädchen gibt an, sich schon mindestens einmal absichtlich selbst verletzt zu haben. In Deutschland beschädigen jedes Jahr rund 14 Prozent der Jugendlichen, vor allem Mädchen, ihre Haut durch Schneiden, Ritzen, Kratzen, Schlagen, Kneifen, Beißen oder Verbrennen. Circa vier bis fünf Prozent wiederholen die Selbstverletzungen. Seit neuestem liegt eine S2k-Leitlinie „Nicht-Suizidales Selbstverletzendes Verhalten (NSSV) im Kindes- und Jugendalter“ vor. Basierend auf der wissenschaftlichen Evidenz und einem interdisziplinären Konsens wurden eine einheitliche Klassifikation und Standards für die Diagnostik und Therapie geschaffen.

Selbstverletzendes Verhalten ist nach dem Internationalen Klassifikationssystem ICD-10 keine eigenständige Erkrankung, sondern ein Symptom einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline Typus. Die meisten der sich selbstverletzenden Jugendlichen lassen jedoch keine solche Persönlichkeitsstörung erkennen. Sie haben aber häufig andere psychische Erkrankungen. Auch haben sie ein höheres Risiko für spätere Suizidversuche und Suizide. Dies war der Anlass für die Entwicklung einer eigenen Behandlungsleitlinie für das Jugendalter.

Nach der akuten Wundversorgung und einer vollständigen körperlichen Untersuchung empfiehlt die Leitlinie eine psychopathologische Befunderhebung durch einen Psychotherapeuten oder einen Arzt. Dabei soll insbesondere die Suizidalität des Jugendlichen eingeschätzt werden. Ist eine Behandlung notwendig, muss geklärt werden, ob zunächst das selbstverletzende Verhalten oder die komorbide psychische Erkrankung im Vordergrund stehen soll. Liegt eine psychische Erkrankung vor, soll diese nach der jeweiligen störungsspezifischen Leitlinie behandelt werden.

Einen schnellen Überblick über die empfohlenen Behandlungsentscheidungen gibt die Leitlinie auf der Website der Arbeitsgemeinschaften der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

Link: Leitlinie der AWMF "Nicht-suizidales selbstverletzendes Verhalten (NSSV) im Kindes- und Jugendalter.
02.05.2016
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