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Neue Praxis-Info "Soziotherapie"

Mit der Befugnis, Soziotherapie zu verordnen, wird Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein hilfreicher Baustein für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von schwer psychisch kranken Menschen an die Hand gegeben. Durch eine soziotherapeutische Unterstützung ist es schwer psychisch kranken Menschen manchmal überhaupt erst möglich, einen niedergelassenen Psychotherapeuten aufzusuchen. Soziotherapeuten können Patienten außerdem dabei zur Seite stehen, um in der Psychotherapie besprochene Inhalte im Alltag selbstständig umzusetzen. Sie können schließlich auch helfen, Termine regelmäßig wahrzunehmen, andere notwendige Leistungen zu beantragen und zu nutzen.

Damit sich Psychotherapie und Soziotherapie gut ergänzen, ist eine enge Zusammenarbeit notwendig. Damit diese Verbesserungen jedoch auch den Patienten zugutekommen, müssen noch deutlich mehr Soziotherapeuten qualifiziert werden. Dafür müssen die Krankenkassen die notwendigen Rahmenverträge abschließen. In einigen Regionen Deutschlands sind bisher noch viel zu wenige Soziotherapeuten zugelassen.

Diese neue BPtK-Broschüre aus der Reihe Praxis-Info informiert über die Ziele und Inhalte von Soziotherapie. Anhand von Praxisbeispielen wird zudem erläutert, wie Psychotherapie und Soziotherapie sich ergänzen und aufeinander aufbauen können. Außerdem erläutert die Broschüre, was bei der Verordnung von Soziotherapie zu beachten ist und wie diese genau erfolgt. Zur Broschüre BPtK Praxis-Info "Soziotherapie" gelangen Sie hier.
 

16.11.2017
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