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PP und KJP dürfen künftig Ergotherapie verordnen

Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können bei bestimmten psychischen Erkrankungen künftig Ergotherapie verordnen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15. Oktober 2020 beschlossen.
Hintergrund ist das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, mit dem die Befugnisse der Vertragspsychotherapeuten erweitert wurden. Der Beschluss des G-BA soll – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger – zeitgleich mit der neuen Heilmittel-Richtlinie ab 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die KBV stellt in einer Praxisinformation vor, welche Diagnosen vorliegen müssen, damit Vertragspsychotherapeuten eine Ergotherapie verordnen können, und wie die Verordnung konkret erfolgt.
Diese Praxisinformation finden SieHIER.

Der Beschluss des G-BA zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie ist auf der Internetseite des G-BA abrufbar.

Foto: iStock/Daxenbichler

21.10.2020
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