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Reform der Bedarfsplanung dringend nötig - Bundespsychotherapeutenkammer stellt Konzept vor

Die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist unzureichend. In ländlichen Regionen ist das mangelnde Angebot an Therapieplätzen "besonders dramatisch", sagte LPK-Präsident Peter Brettle in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Patienten bekämen zwar häufig einen Ersttermin beim Psychotherapeuten, müssten dann aber wochen- bis monatelang auf einen Therapieplatz warten. Trotz der langen Wartezeiten weist die bisherige Bedarfsplanung bundesweit eine angebliche Überversorgung aus, da sie auf veralteten Zahlen und Annahmen basiert und sich nicht nach dem tatsächlichen Bedarf der Patienten richtet. Die Landespsychotherapeutenkammer setzt sich daher für die dringend notwendige Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung ein. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine umfassende Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, um eine adäquate Versorgung psychisch kranker Menschen zu organisieren. Die BPtK hat hierzu ein eigenes Reformkonzept vorgelegt. Basis sind aktuelle empirische Daten zur Häufigkeit psychischer Erkrankungen.

Die bisherige Bedarfsplanung kritisiert die BPtK als retrospektive und strukturkonservative Kapazitätensteuerung. Sie habe nur wenig mit dem tatsächlichen Bedarf an psychotherapeutischen Praxen zu tun. Nach der bisherigen Bedarfsplanung soll eine psychotherapeutische Praxis je nach Region zwischen 3.079 und 9.103 Menschen versorgen. Dabei nimmt sie beispielsweise an, dass in ländlichen Regionen nur halb so viele Psychotherapeuten notwendig sind wie in Großstädten. Sie unterstellt also, dass Menschen auf dem Land nur halb so häufig erkranken wie in Großstädten. Diese Annahme ist durch große repräsentative Erhebungen zur Häufigkeit von psychischen Erkrankungen widerlegt. Mit dem neuen BPtK-Konzept sollen die Fehler der bisherigen Bedarfsplanung korrigiert werden.

Ausgangspunkt des Konzeptes ist ein einheitliches Verhältnis von Einwohner je Psychotherapeut, weil sich die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen nicht wesentlich zwischen den verschiedenen Regionen und Städten in der Bundesrepublik unterscheidet. Dabei geht die BPtK von der Anzahl der Psychotherapeuten aus, die aktuell durchschnittlich je Einwohner zu Verfügung stehen. Dies entspricht einem Verhältnis von rund 3.300 Einwohnern je Psychotherapeut. Zwar geht die BPtK von einer bundeseinheitlichen Versorgungsdichte aus, sie hält jedoch regionale Anpassungen anhand von Informationen zu Unterschieden in der Morbiditäts- und Sozialstruktur sowie der Versorgungsnachfrage für notwendig. So sind Menschen beispielsweise häufiger psychisch krank, wenn sie einen besonders niedrigen Schulabschluss haben oder arbeitslos sind. Auch Frauen und jüngere Menschen sind öfter von psychischen Erkrankungen betroffen. Dies lässt sich regional erfassen und soll bei der Anzahl der Psychotherapeuten berücksichtigt werden.

Außerdem soll berücksichtigt werden, dass der Bedarf an Psychotherapeuten insgesamt erheblich gestiegen ist: Seit Ende der 1990er Jahre hat die Inanspruchnahme professioneller Hilfe wegen psychischer Beschwerden um 20 Prozent zugenommen. Bei der künftigen Bedarfsplanung soll ebenso einbezogen werden, ob Menschen wohnortnah oder wohnortfern behandelt werden wollen, z. B. weil sie in einer anderen Region arbeiten. Schließlich soll berücksichtigt werden, dass Menschen in Ballungszentren eher Hilfe wegen psychischer Beschwerden in Anspruch nehmen als auf dem Land. Möglicherweise ist in städtischen Regionen die Angst vor Stigmatisierung geringer. Mit dem neuen realitätsnäheren Konzept würden etwa 7.000 zusätzliche Praxen vor allem in ländlicheren Regionen ausgewiesen. Da jüngere Generationen zukünftig häufiger professionelle Hilfe suchen werden, wenn sie psychisch erkranken, ist allerdings davon auszugehen, dass auch eine Bedarfsplanung mit einem realistischeren Verhältnis von Psychotherapeut je Einwohner den tatsächlichen Bedarf an psychotherapeutischen Praxen noch unterschätzt. Deshalb sollen regionale Entscheidungsspielräume gestärkt werden: die Zulassungsausschüsse vor Ort sollen die Entscheidungsfreiheit haben, bei Bedarf zusätzliche Praxen zuzulassen.

© stoatphoto / Shutterstock

18.12.2017
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