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Scharfe Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz

(BPtK) Der 33. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 17. November 2018 in Berlin kritisierte das geplante Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG). Durch das Gesetz dürfe es nicht zu weiteren bürokratischen Hürden beim Zugang zur Psychotherapie kommen. Vielmehr sei es unerlässlich, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine Richtlinienpsychotherapie abzubauen und mit einer Reform der Bedarfsplanung dafür zu sorgen, dass mehr Psychotherapeuten jenseits der Großstädte für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stehen. Außerdem stellte der DPT die Weichen für eine psychotherapeutische Fernbehandlung, bei der die Qualitätsstandards der psychotherapeutischen Versorgung sichergestellt werden. Zentral sei dabei die Einschränkung, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung weiterhin die Anwesenheit der Patienten erfordert. Für Demokratie und Menschenrechte
Mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution zu "Demokratie und Menschenrechte sind die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben" positionierte sich der 33. DPT zu aktuellen politischen Entwicklungen in Deutschland. Eingangs erinnerte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Delegierten an den Bericht von Alexander Mitscherlich zum Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46. Darin beschreibt Mitscherlich eindringlich, wie die "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", worunter vor allem die Verfolgung und Vernichtung der Juden und die "Vernichtung lebensunwerten Lebens" fielen, möglich wurden. Der einzelne Mensch sei nicht mehr als Individuum gesehen, sondern anhand von Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder ethnischer Herkunft definiert worden.

BPtK-Präsident Munz warnte, dass solche rassistischen Ressentiments wieder verbreitet würden, wenn Flüchtlinge nicht mehr als hilfsbedürftige Menschen mit einem schrecklichen Schicksal gesehen, sondern als Fremde angefeindet würden, die uns etwas wegnehmen könnten und die nicht hierhergehörten. Achtzig Jahre nach der Reichspogromnacht sei es wieder möglich, dass Menschen gehasst und verfolgt werden, weil sie bestimmte kollektive Merkmale haben, weil man sie nicht mehr als Individuum sehen wolle, weil man sie dann jagen und vertreiben könne. Psychotherapie, betonte der Präsident der BPtK, sei nicht vorstellbar in einer Gesellschaft, die die Rechte des Einzelnen nicht mehr garantieren könne oder wolle. Menschen anhand welcher Kriterien auch immer zu bestimmten Gruppen zuzuordnen, um den Anderen zu missachten oder sich selbst überlegen zu fühlen, das sei rassistisch. In der anschließenden Debatte dankten die Delegierten dem Präsidenten für seine offenen und klaren Worte.

Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung

Im Bericht des Vorstandes bedauerte Dr. Munz, dass in einem Gesetz, dessen Ziele schnellere Termine und eine bessere Versorgung seien, bisher kein Schritt unternommen werde, auch die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verringern. Der Minister sehe zwar besonders große Versorgungs- und Terminschwierigkeiten in der psychiatrischen, erstaunlicherweise jedoch nicht in der psychotherapeutischen Versorgung. Dabei warteten Patienten außerhalb großstädtischer Zentren im Durchschnitt fünf bis sieben Monate auf den Beginn einer Richtlinienpsychotherapie. Ursache dafür sei die eklatant geringere Versorgungsdichte im Vergleich zu den Ballungszentren. Dabei seien Menschen in diesen Regionen nicht seltener psychisch krank. Munz forderte deshalb ein Sofortprogramm, durch das die psychotherapeutische Versorgungsdichte in den Regionen außerhalb großstädtischer Zentren so angehoben werde, dass sie der durchschnittlichen Versorgungsdichte im fachärztlichen Bereich entspreche. Dadurch könnten sich kurzfristig zusätzlich rund 1.500 Psychotherapeuten dort niederlassen, wo sie am dringendsten benötigt würden. Danach komme es darauf an, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit seiner Reform der Bedarfsplanung die Fehler der Vergangenheit korrigiere und ein Konzept entwickle, das sich an der Morbiditäts- und Sozialstruktur der Bevölkerung orientiere.

Die Delegierten des 33. DPT bekräftigten diese Forderung mit einer einstimmig angenommenen Resolution "Reform der Bedarfsplanung bleibt vorrangiges Ziel". Scharf kritisierte der BPtK-Präsident die Pläne, mit dem TSVG den G-BA zu beauftragen, Regelungen für eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung zu beschließen. Munz erläuterte, dass mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie zum April 2017 eine gestufte und gesteuerte Versorgung längst Realität sei. Mit der damaligen Einführung einer Sprechstunde könnten Patienten mittlerweile innerhalb von 5,7 Wochen einen ersten Termin bei einem Psychotherapeuten erhalten. 2011 (vor Einführung der Sprechstunde) warteten sie noch 12,5 Wochen. Patienten erführen also mittlerweile vergleichsweise schnell und ohne bürokratische Hürden, ob sie psychisch krank seien und wenn ja, welche Art von Behandlung für sie indiziert wäre. Die Sprechstunde erlaube es den Psychotherapeuten auch festzustellen, wie akut oder wie schwer eine Erkrankung ist. Sei die Behandlung dringend, könne der Patient dann inzwischen eine Akutbehandlung innerhalb von drei Wochen beginnen. Diese rasche Hilfe sei ein weiteres Novum der Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Eine erneute Reform der Psychotherapie-Richtlinie, die für die Patienten nur zusätzliche Hürden und Schwierigkeiten aufbaue, sei unnötig. Das Problem sei die mangelhafte Bedarfsplanung. Das Problem sei die lange Wartezeit auf den Beginn einer Richtlinienpsychotherapie. Aufgabe der Politik sei es, endlich dafür zu sorgen, dass die durchschnittliche Wartezeit von 19,9 Wochen auf den Beginn einer Richtlinienpsychotherapie verringert werde. Eine Politik, die Probleme löse, die gar nicht beständen, brauche niemand.

In der sich anschließenden Diskussion pflichteten die Delegierten dem BPtK-Vorstand bei. Der DPT wies die Unterstellung im TSVG ausdrücklich zurück, dass Psychotherapeuten die falschen Patienten, die keine psychotherapeutische Behandlung benötigten, behandelten. Betont wurde auch, dass der Bundesgesundheitsminister hier versuche, Priorisierung, Rationierung und Selektion in der psychotherapeutischen Versorgung zu legitimieren. Einstimmig beschloss der 33. DPT eine Resolution "Diskriminierung von psychisch kranken Menschen durch TSVG verhindern". [...]Den ausführlichen Bericht der BPtK zum 33. DPT mit den Vorträgen und Resolutionen zum Download und vielen Fotos finden Sie hier.

Die Delegierten der LPK RLP auf dem DPT

26.11.2018
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