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KBV empfiehlt, ePtA bis 30. Juni 2021 zu bestellen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) veröfftlichte am Donnerstag, 17. Juni 2021 eine Meldung, in der sie Vertragsärzt*innen und -psychotherapeut*innen empfiehlt, bis Ende Juni einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA, ePtA) zu bestellen, damit ihnen keine Sanktionen drohen. Die KBV setzt sich zugleich für das Aussetzen der Sanktionen in Bezug auf die elektronische Patientenakte ein, wenn die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind.

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel wies darauf hin, dass viele Praxen ohne eigenes Verschulden die Frist nicht einhalten konnten, da die Technik für die elektronische Patientenakte (ePA) noch nicht flächendeckend erhältlich sei. „Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für die Psychotherapeuten ist gerade erst bestellbar, aber noch längst nicht in der Praxis“, betonte Kriedel. Er fügte hinzu, dass die Zulassungen für zwei von drei Konnektor-Updates ausstehen. Auch bei den Anpassungen der Praxisverwaltungssysteme sei noch viel Luft.

Der Gesetzgeber verlangt, dass Vertragsärzt*innen und -psychotherapeut*innen ab dem 1. Juli 2021 technisch auf die ePA vorbereitet sein müssen. Dazu gehört laut Gesetz der eHBA/ePtA. Wer dazu nicht in der Lage ist, dem drohen ein Prozent weniger Honorar für alle vertragsärztlichen Tätigkeiten. Die KBV hat in einem Brief an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf die fehlenden technischen Voraussetzungen hingewiesen und ein Aussetzen der Sanktionen gefordert. Wie die KBV berichtet, hat das BMG mittlerweile bestätigt, dass die Sanktionierung nicht gelten solle, wenn der Ausweis vor dem 1. Juli 2021 vom Vertragsarzt oder -psychotherapeuten bei einem Anbieter bestellt werde. Die KBV empfiehlt  in ihrer Meldung daher, den Beleg über die Bestellung für den Fall der nicht fristgerechten Lieferung aufzubewahren. Aktuell liegen die Lieferfristen der Kartenproduzenten bei mehreren Wochen.

Die zitierte Meldung der KBV vom 17. Juni 2021 finden Sie HIER.

Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich für ein Aussetzen der Sanktionen stark gemacht. Eine Meldung dazu vom 5. Mai 2021 finde Sie HIER.
Mittlerweile hat die BPtK ebenfalls ein Antwortschreiben des BMG erhalten, aus dem hervorgeht, dass es in der Übergangsphase des dritten Quartals 2021 genügt, wenn die Psychotherapeut*innen den elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA) vor dem 01. Juli 2021 bestellt haben.

[Foto: Pixabay]

18.06.2021
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