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Elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePtA)

Fragen und Antworten zum ePtA – was kann er, was muss ich beachten?

Seit dem 8. Juni 2021 kann der elektronischen Psychotherapeutenausweises (kurz ePtA oder ePsychotherapeutenausweis;auch Heilberufsausweis HBA) beantragt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den neuen Ausweis haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Durch Anklicken der Fragen gelangen Sie zur Antwort. Die Liste wird bei Bedarf ergänzt und aktualisiert.

Grundsätzliche Informationen zum ePtA

Informationen zu Antrag und Handhabung

Fragen zum Verzeichnisdienst

Wichtige Begriffe rund um den ePtA

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