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Intervisionsgruppen

Mit der Teilnahme an einer Intervisionsgruppe können alle Teilnehmer*innen Fortbildungspunkte nach der Fortbildungsordnung erwerben.

Unter Intervision wird eine kollegiale Beratungsform verstanden, welche auf Gleichrangigkeit und Eigenverantwortlichkeit beruht. Hierbei tauschen sich gleichgestellte Kolleg*innen eines Fachs über ihre berufliche Tätigkeit aus, indem jede/jeder einen oder mehrere Fälle oder andere relevante berufliche Themen vorbringt, die gemeinsam beraten und reflektiert werden. Neben konkreter Fallbehandlung sind somit auch Themen wie z. B. Aspekte der Selbsterfahrung und Selbstreflektion, Berufsethik und Berufsrecht, Gruppendynamik, Zusammenarbeit im Team und Mitarbeiterführung, Aspekte der Fall- und Praxisführung etc. möglich und sinnvoll.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Intervisisonsgruppe:

  • Die/der Antragsteller*in oder die/der Koordinator*in der Intervisionsgruppe muss Mitglied der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz sein.
  • Der Teilnehmerkreis muss aus mindestens drei Personen bestehen, die über eine Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in verfügen. Zusätzlich können Teilnehmer*innen anderer Berufe an der Intervisionsgruppe teilnehmen.
  • Die Treffen der Intervisionsgruppe müssen in Rheinland-Pfalz oder online (beispielsweise als Videokonferenz) stattfinden.

Das Formular für den Antrag auf Anerkennung einer Intervisionsgruppe finden Sie hier.

Weitere Informationen für Intervisonsgruppen finden Sie hier.

Die Richtlinie zu den Kriterien und Voraussetzungen zur Akkreditierung von Intervisionsgruppen finden Sie hier.

 

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