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Selbsterfahrungsleiter*innen

Fortbildungspunkte können laut Anlage 1 der Fortbildungsordnung, Kategorie C auch in Form von Selbsterfahrungsstunden gesammelt werden, sofern diese bei einer/einem von einer Landespsychotherapeutenkammer anerkannten Selbsterfahrungsleiter*in absolviert werden. Die LPK RLP kann nur approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten*innen als Selbsterfahrungsleiter*innen anerkennen, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Interessierte können die Kriterien für die Anerkennung dem entsprechenden Antragsformular entnehmen.

Die LPK RLP erkennt ihren Mitgliedern innerhalb der Fortbildung auch Selbsterfahrungen an, wenn die Selbsterfahrungsleiter*innen von anderen Psychotherapeuten- oder Ärztekammern anerkannt wurden. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das das Referat für Fort- und Weiterbildung.

Bitte beachten Sie,  dass obige Ausführungen ausschließlich für die Fortbildung gelten. Die Regelungen innerhalb der Weiterbildung weichen davon ab. Bitte informieren Sie sich entsprechend, wenn Sie eine Gebiets- oder Bereichsweiterbildung anstreben.

Nähere Informationen rund um das Thema Fortbildung und Selbsterfahrungsleitung entnehmen Sie bitte der Fortbildungsordnung.

Die Richtlinie zur Akkreditierung von Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen finden Sie hier.

Den Antrag auf Anerkennung als Selbsterfahrungsleiter*in der Fortbildung finden Sie hier.

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