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Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie

Rechtspsychologie ist die Anwendung psychologischen und psychotherapeutischen Wissens auf die gutachterliche Tätigkeit in spezifischen Rechtsgebieten. Die/der Sachverständige erstellt für die/den Auftraggeber*in auf der Grundlage ihres/seines psychotherapeutischen und rechtspsychologischen Fachwissens ein unabhängiges fachliches Gutachten bei rechtlichen Fragestellungen.

Die Weiterbildungsordnung sieht folgende Spezialisierungsmöglichkeiten vor:

  • Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht
  • Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage
  • Familienrecht
  • Sozial- und Zivilrecht
  • Verwaltungsrecht

Die Weiterbildungsinhalte und die Anerkennungsvoraussetzungen für Absolvent*innen der Weiterbildung, Supervisor*innen, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten finden Sie in der aktuellen Fassung unserer Weiterbildungsordnung. Sie finden diese und andere Satzungen der LPK RLP hier.

Den Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung finden Sie hier.

Eine Auflistung der von der Kammer bereits anerkannten Gutachter*innen finden Sie hier.

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