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Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie

Bei der Zusatzqualifikation „Gruppenpsychotherapie" handelt es sich nicht um eine Weiterbildung im Sinne der Weiterbildungsordnung der LPK RLP.
Für die Anerkennung dieser Zusatzqualifikation und die Erteilung der Abrechnungsgenehmigung für Gruppenpsychotherapie ist nicht die Psychotherapeutenkammer zuständig. Sofern Sie eine KV-Zulassung haben, ist für die Anerkennung und Erteilung der Abrechnungsgenehmigung die KV zuständig. Sollten Sie keine Zulassung haben, ist eine Anerkennung der Zusatzqualifikation "Gruppenpsychotherapie" weder durch die Kammer noch durch die KV nötig.

Achtung! Es gibt eine Ausnahme von den oben dargelegten Zuständigkeiten. Diese gilt für den Bereich Systemische Therapie: Nur hier ist die Landespsychotherapeutenkammer für die Anerkennung der Befähigung zur Gruppentherapie zuständig. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.


Für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist gemäß der neuen Psychotherapievereinbarung der Zeitpunkt der Zusatzqualifikation unerheblich. Sie kann sowohl im Rahmen der Ausbildung als auch nachträglich erworben werden.

Um die Qualifikation zur Gruppenpsychotherapie zu erwerben, müssen gemäß Psychotherapie-Vereinbarung folgende Kenntnisse nachgewiesen werden:

  • 40  Doppelstunden  analytische  oder  tiefenpsychologisch  fundierte beziehungsweise verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung in der Gruppe
  • 24   Doppelstunden   im   Bereich   Theorie   der   Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik
  • 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen
  • 40  Stunden  unter  Supervision  tiefenpsychologisch  fundierte  oder  analytische Psychotherapie oder Verhaltenstherapie

Wichtig: „Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Ausbildungsstätten gemäß § 6 Psychotherapeutengesetz erworben worden sein.“ (§ 6 Abs. 5 und § 7 Abs. 4 der Psychotherapievereinbarung).
Niedergelassene, die die Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie nachträglich erwerben wollen, setzen sich am besten  mit  den  anerkannten Ausbildungsinstituten in Verbindung und klären die Details über die abzuleistenden Bausteine. Eine Liste der Ausbildungsinstitute in RLP, an denen die Nachqualifikation erworben werden kann, finden Sie am Ende des Leitfadens „Nachqualifikation Gruppenpsychotherapie“ der KV RLP. Zu diesem Dokument gelangen Sie hier.

Neue Förderrichtlinie der KV RLP zur Nachqualifikation

Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat am 15. November 2017 beschlossen, ab 1. Januar 2018 die Fort- und Weiterbildungskosten von bereits niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten für die Durchführung von Gruppenpsychotherapien mit bis zu 2.500 Euro zu fördern.
Das Gesamtfördervolumen ist für das Jahr 2018 auf 250.000 Euro festgelegt. Förderfähig sind die direkten Fort- und Weiterbildungskosten, zum Beispiel Seminargebühren und Supervisionskosten. Ein Förderantrag kann mit mindestens hälftigem Versorgungsauftrag gestellt werden.
Die Voraussetzungen der Förderung können der Richtlinie zur Förderung ärztlicher und psychotherapeutischer Fort- und Weiterbildung der KV RLP entnommen werden.
Beantragt wird diese Förderung vor Aufnahme der Zusatzqualifikation. Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit der erstmaligen Abrechnung von Gruppenpsychotherapie.
Die Fort- oder Weiterbildung soll die Dauer von zwei Jahren ab Bewilligung nicht
überschreiten. Die Antragsunterlagen finden Sie hier.

Weitere Informationen  entnehmen Sie bitte dem „Leitfaden: Nachqualifikation Gruppenpsychotherapie" der KV RLP. Sie finden den Leitfaden hier.

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