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Angabe einer personalisierten E-Mail-Adresse zur Korrespondenz verpflichtend

Gemäß der letzten durch die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz beschlossenen Änderung der Meldeordnung sind die Kammermitglieder ab dem 1. Januar 2021 verpflichtet, der Kammer eine personalisierte und zur Korrespondenz verwendete E-Mail-Adresse mitzuteilen. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für alle Mitglieder, die vor dem Stichtag in die Kammer aufgenommen wurden.
Personalisiert bedeutet, dass die E-Mail-Adresse dem jeweiligen Kammermitglied persönlich zuzuordnen ist, im besten Fall ist der Name oder die Praxis Bestandteil der E-Mail-Adresse (Beispiele für personalisierte E-Mail-Adressen: info@praxis-tanja-musterfrau.de, ottomustermann@klinik-im-wald.de, praxis@psychotherapeut-mustermann.de). Die Kammermitglieder, die noch keine diesen Anforderungen entsprechende E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, werden hiermit gebeten, dies bis zum 15. Januar 2021 nachzuholen – per E-Mail an mitgliederverwaltung@lpk-rlp.de, per Fax an 06131-9305520 oder per Post an die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, Diether-von-Isenburg-Straße 9-11, 55116 Mainz.

Die Vertreterversammlung hat sich aus verschiedenen Gründen dafür entschlossen, eine E-Mail-Adresse als verpflichtende Angabe in die Meldeordnung aufzunehmen. Insbesondere soll über E-Mail eine schnelle, zügige und kostengünstige Kommunikation zwischen den Mitgliedern und der Kammer ermöglicht werden.
Mit dieser letzten Änderung der Meldeordnung wurde nun auch die Pflicht zur Angabe einer dienstlichen und privaten Telefonnummer beschlossen. Mitglieder werden gebeten zu prüfen, ob die bei der Kammer hinterlegten Daten vollständig und aktuell sind.
Grundsätzlich möchte die LPK RLP ihre Mitglieder daran erinnern, dass sie verpflichtet sind, uns Änderungen ihrer Daten, wie zum Beispiel Änderungen ihres Namens, ihrer Anschrift oder ihrer beruflichen Tätigkeit sowie Veränderungen im Hinblick auf ihre Berufshaftpflichtversicherung innerhalb von zwei Wochen nach deren Eintritt schriftlich zu melden. Hierfür steht das Formular „Änderungsmeldung“ zur Verfügung, dass von der Homepage der Kammer heruntergeladen werden kann. Das Formular finden Sie hier.

Foto: Pixabay

26.11.2020
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