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Bewilligung von Kostenerstattung für Psychotherapie von 81% auf 47% gesunken

Die gesundheitliche Versorgung psychisch kranker Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind, hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Dies geht aus einer Studie zur aktuellen Lage der außervertraglichen ambulanten Psychotherapien in Privatpraxen hervor, die gemeinsam von zehn Landespsychotherapeutenkammern durchgeführt wurde. Die Studie basiert auf einer Umfrage unter psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen im 1. Quartal 2018 mit einem Rücklauf von 2417 Teilnehmenden. Die Befragung zeigte, dass die gesetzlichen Krankenkassen seit 2017, trotz gesetzlicher Verpflichtung, deutlich mehr Anträge auf Kostenerstattung von außervertraglichen Psychotherapien ablehnen als im Jahr 2016. Die Bewilligungsquote von Anträgen auf Kostenerstattung sank demnach bei den Befragten binnen eines Jahres von 81% auf 47%. Im Falle der Bewilligung von Anträgen sank der Umfang der genehmigten Therapiesitzungen durchschnittlich um knapp 25%. Die Bearbeitungsdauer der Anträge stieg von durchschnittlich 6,6 auf 8,4 Wochen (um 27%).

Wie aus der Studie weiter hervorgeht, wurden viele Ablehnungen von den Krankenkassen falsch begründet. Etwa die Hälfte der Befragten berichtet, den PatientInnen sei fälschlicherweise mitgeteilt worden, Kostenerstattung sei nicht mehr erlaubt. 82% der Befragten berichten von Ablehnungen, die mit der Einführung von Terminservicestellen begründet wurden.
Es gilt jedoch immer noch: Psychisch kranke Menschen, die nachweislich keinen Therapieplatz bei einem kassen-zugelassenen Psychotherapeuten finden konnten, dürfen sich auch in einer Privatpraxis behandeln lassen und haben nach § 13 Absatz 3 SGB Anspruch auf Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. An dieser gesetzlichen Grundlage hat sich durch die Einführung der Sprechstunde und Akutbehandlung durch die neue Psychotherapierichtlinie zum 1. April 2017 nichts geändert. Weder die Sprechstunde noch die Akutbehandlung ersetzen eine klassische Richtlinienpsychotherapie. Dementsprechend forderten die beteiligten Landespsychotherapeutenkammern in ihrer Pressemeldung den Gesetzgeber auf, zu gewährleisten, dass die Kostenerstattung für Psychotherapien in Privatpraxen von den Krankenkassen weiterhin bewilligt wird. Zum Ergebnisbericht der Studie "Kostenerstattung in der ambulanten Psychotherapie" gelangen Sie hier. Auch die Ärztezeitung berichtete über die Studienergebnisse. Den Artikel "Psychotherapeuten-Versorgung von GKV-Patienten harsch kritisiert", der am 17.10.18 auf aerztezeitung.de veröffentlicht wurde, finden Sie hier
Die LPK RLP wollte schon frühzeitig in den Austausch mit ihren Mitgliedern treten und sie zu ihren Erfahrungen bei der Beantragung von Kostenerstattung befragen. Daher hat die Kammer eine eigene Umfrage durchgeführt, deren Ergebnisse bereits im Februar 2018 vorgestellt wurden. Die Umfrageergebnisse aus Rheinland-Pfalz entsprechen den Ergebnissen der gemeinsamen Studie der anderen Kammern. Die Ergebnisse für Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Foto: Shutterstock

18.10.2018
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