Zum Seiteninhalt

Breitere Qualifizierung für ambulante und stationäre Versorgung

(BPtK-News) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Kabinettsentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Die Ministerrunde hat nun den Gesetzentwurf gebilligt, der in den kommenden Monaten durch Bundestag und Bundesrat geht. „Der Gesetzentwurf ermöglicht eine breitere Qualifizierung für die ambulante und stationäre psychotherapeutische Versorgung “, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Der Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung, der den Zugang zur Ausbildung aus heutiger Perspektive ungenügend regelt und unseren Nachwuchs in eine prekäre Lebenslage zwingt, wird beendet.“ In einem Studium, das mit dem Master und der Approbation abschließt, und der anschließenden ambulanten und stationären Weiterbildung werden Psychotherapeuten noch besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vorbereitet, die heute nach Leitlinien psychotherapeutisch behandelt werden sollten. So stehen für die meisten psychischen Erkrankungen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung psychotherapeutische Konzepte zur Verfügung. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern. „Damit Psychotherapeuten in Praxen und Krankenhäusern befähigt sind, auch bei stetig wachsenden Aufgaben ihre Patienten bestmöglich zu behandeln, brauchen wir eine Strukturreform der Psychotherapeutenausbildung, wie sie die Bundesregierung plant“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. Die BPtK unterstützt den Kabinettsentwurf als wegweisende Reform der Psychotherapeutenausbildung. Die im ärztlichen Bereich bewährten Strukturen eines Hochschulstudiums mit anschließender Weiterbildung gelten damit künftig auch für Psychotherapeuten. Die BPtK sieht jedoch auch Nachbesserungsbedarf, insbesondere in Bezug auf eine zusätzliche finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung.  „Die notwendige breitere und differenziertere Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten ist nicht zum Nulltarif möglich. Dieser Bedarf entsteht durch spezifische psychotherapeutische Weiterbildungsleistungen, wie die Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung sowie durch die Ausgaben für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Psychotherapeuten während der ambulanten Weiterbildung“, erläutert Munz. Einen Beitrag der Tagesschau zum Thema "Gesetzentwurf gebilligt - Psychotherapie soll Studienfach werden" vom 27.02.2019 finden Sie hier.

27.02.2019
Zum Seitenanfang