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22.04.2026

Neue Zulassungsmöglichkeiten zur Versorgung vulnerabler Gruppen

Kooperationsveranstaltung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.

Zeit: 22. April 2026 von 16:00 bis 18:00 Uhr
Ort: digital, per Zoom
Teilnahmegebühr: Die Veranstaltung ist gebührenfrei.

Das Web-Seminar wird von der LPK RLP mit 3 Fortbildungspunkten zertifiziert. 

Zum Inhalt:
Für manche Patient*innen ist es besonders schwierig, Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung zu erhalten, weil sie intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer bestehenden Suchterkrankung leiden oder aufgrund eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind. Um diesen vulnerablen Gruppen einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber einen neuen Ermächtigungstatbestand geschaffen: Gemäß der im Februar 2025 beschlossenen Änderung der Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) haben Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen nun Anspruch darauf, eine Ermächtigung zu erhalten, wenn sie besonders vulnerable Patient*innengruppen ambulant psychotherapeutisch oder psychiatrisch versorgen wollen. Die Ermächtigung wird auf Antrag vom Zulassungsausschuss erteilt. Voraussetzung für die Ermächtigung ist, dass die Antragsteller*innen eine Kooperationsvereinbarung mit einem sozialpädiatrischen Zentrum, einem medizinischen Behandlungszentrum, einer Einrichtung der Sucht- oder Krisenhilfe, der sozialpsychiatrischen Dienste, mit einer Behinderten- oder Jugendhilfeeinrichtung, einer Suchtklinik, einer geriatrischen Einrichtung oder anderen vergleichbaren Institutionen vorweisen. Die Zulassungsausschüsse sind gehalten, Antragsteller*innen zu ermächtigen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.

Vorteile der neuen Regelung für Psychotherapeut*innen:

  • Möglichkeit, einen psychotherapeutischen Sitz zu erhalten, um gesetzlich krankenversicherte Angehörige der vulnerablen Gruppen zu behandeln und diesbezügliche Leistungen mit der KV abzurechnen.
  • Anspruch auf Ermächtigung zur Behandlung vulnerabler Gruppen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Niedrigschwellige Vermittlung von Patient*innen durch geeignete Kooperationseinrichtungen.
  • Vielzahl von Kooperationsverträgen möglich.
  • Zusammen mit der KV RLP möchten wir Sie über die rechtlichen Aspekte des neuen Ermächtigungstatbestandes informieren, die praktische Umsetzung erläutern und Möglichkeiten zur Kooperation vorstellen.

Für wen ist die Fortbildung gedacht?

  • Frisch approbierte Kammermitglieder und Berufseinsteiger*innen
  • PIAs
  • Niedergelassene Kammermitglieder in Privatpraxen
  • Kammermitglieder, die erwägen, eine Praxis zu gründen und dafür eine Ermächtigung zu beantragen
  • Kammermitglieder, die in Einrichtungen tätig sind, auf die sich der neue Ermächtigungstatbestand bezieht 
  • Sonstige interessierte Kammermitglieder

Welcher Ablauf ist geplant?

  • Begrüßung und Einführung durch Dr. Andrea Benecke (Präsidentin der BPtK und Vizepräsidentin der LPK RLP) und Peter Andreas Staub (Vorstand LPK RLP und KV RLP)
  • Erläuterung der rechtlichen Grundlagen und praktischen Umsetzung durch Michaela Kausch (Leiterin Ressort Versorgung der KV RLP) und Jessica Mewers (Referentin Ressort Versorgung der KV RLP)
  • Vorstellung des Anzeigenportals für Kooperationen im Rahmen der Versorgung besonders vulnerabler Patient*innengruppen auf der Kammerhomepage durch Petra Regelin (Geschäftsführerin LPK RLP)

Zwischen den einzelnen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit für Fragen und Antworten.
Petra Regelin (Geschäftsführerin LPK RLP) moderiert die Veranstaltung.

Bitte melden Sie sich ausschließlich über das unten stehende Online-Formular an.
Anmeldeschluss ist der 19. April 2026.

Falls Sie Fragen zur Veranstaltung haben, wenden Sie sich gerne an Kornelia Paterson.

Wir freuen uns auf Sie!


Anmeldung

Anmeldung "Neue Zulassungsmöglichkeiten zur Versorgung vulnerabler Gruppen"
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