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Reform der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung: Info-Veranstaltung für Ausbildungsinstitute

Um über den aktuellen Umsetzungsstand der Reform der psychotherapeutischen Ausbildung zu informieren, hat die LPK RLP Vertreter aller rheinland-pfälzischen Ausbildungsinstitute eingeladen. LPK-Vizepräsidentin Frau Dr. Andrea Benecke konnte die rund 15 Teilnehmer, die dieser Einladung gefolgt waren, mit neuesten Informationen versorgen: erst zwei Tage vorher hatte sie diese zusammen mit den anderen Mitgliedern des Bundeskammervorstands den Delegierten des 30. Deutschen Psychotherapeutentag vorgestellt. Dort war die Ausbildungsreform ebenfalls ein zentrales Thema.

Sie berichtete, dass zu vielen wichtigen Eckpunkten der Reform bereits breite Zustimmung bestehe: Die Ausbildung soll aus einem polyvalenten Bachelorstudium von sechs Semestern Dauer, vier Semestern spezialisiertem Masterstudium und einem Praxissemester bestehen und mit der Approbation abgeschlossen werden. Der zweite Studienabschnitt soll auch Quereinsteigern offen stehen. Die Erarbeitung der Kompetenzprofile für beide Studienabschnitte sei weit vorangeschritten.
Die Weiterbildung soll fünf Jahre dauern und in den altersgruppenspezifischen Fachgebieten erfolgen, jeweils mit Vertiefung in mindestens einem Psychotherapieverfahren. Um die Organisation der Weiterbildung zu erleichtern, wurde vorgeschlagen, Weiterbildungsinstitute zu implementieren, die Kooperationen mit Weiterbildungsstätten eingehen. Sie können sich dann als Weiterbildungsverbund von der Landespsychotherapeutenkammer anerkennen lassen.

Diskutiert wurden mögliche Schwierigkeiten bei der Auswahl der Bewerber bei Ausbildungsbeginn sowie beim Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium. Auch die Möglichkeit der Einbettung von Staatsprüfungen in die Bachelor-Master-Struktur wurde thematisiert. Problematisch scheint die Vereinbarkeit der Weiterbildung mit wissenschaftlicher Qualifikation und Familie, da ein Umfang von 1600 Behandlungsstunden in der ambulanten Weiterbildung vorgesehen ist. Auch die Finanzierung der Weiterbildung wirft noch einige Fragen auf. Hier liegen zwei Expertisen vor, die von der Bundespsychotherapeutenkammer für den ambulanten und den stationären Bereich der Weiterbildung in Auftrag gegeben worden waren.

Insgesamt verlief die Diskussion sehr konstruktiv, wobei vereinzelt auch grundsätzliche Kritik an der Reform geäußert wurde. Alle Beteiligten eint aber das gemeinsame Ziel: eine gute und praktikable Umsetzung der Ausbildungsreform.

24.05.2017
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