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Gutachtertätigkeit: Bewerbungsverfahren für Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen startet

Für eine Gutachtertätigkeit im Bereich der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen können sich Interessierte ab 17. April 2024 online bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 17. Mai.

Die offizielle Ausschreibung wird am 17. April in der PP-Ausgabe und im nachfolgenden Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Die Gutachterinnen und Gutachter für Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen werden zum 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027 bestellt.

Bewerbungen nimmt die KBV ausschließlich über ein Online-Formular entgegen, das am 17. April freigeschaltet wird. Die konkreten Bewerbungsmodalitäten stehen bereits auf einer Themenseite im Internet bereit, sodass sich interessierte Psychotherapeut*innen informieren und die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen können.


Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche
Die Systemische Therapie steht künftig auch für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hierfür am 18. Januar 2024 die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen (die PraxisNachrichten berichteten). Der Beschluss wurde am 12. April im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bewertungsausschuss hat jetzt sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen. Für Erwachsene ist das Verfahren Systemische Therapie bereits seit dem Jahr 2020 eine Kassenleistung.

[Quelle: KBV]

Weitere Informationen und den Link zum Bewerbungsformlar finden Sie hier.

[Foto: Pixabay/StartupStockPhotos]

16.04.2024
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