Zum Seiteninhalt

Was ist bei Erstkontakt, Einwilligung und Aufklärung zu beachten?

Am 7. Februar 2024 ist die neue digitale Fortbildungsreihe der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz „Berufsrecht zum Frühstück“ erfolgreich gestartet. Es handelte sich um die erste von bisher vier geplanten Veranstaltungen, die jeweils morgens von 09.00 bis 10.30 Uhr einzelne Themenschwerpunkte zu rechtlich relevanten Aspekten im Rahmen der Therapie mit Kindern und Jugendlichen behandeln.

LPK-Präsidentin Sabine Maur konnte 70 Teilnehmer*innen begrüßen, die trotz der frühen Stunde aufmerksam die Veranstaltung verfolgten, wie die zahlreichen Fragen deutlich machten. Die Kammerjuristinnen Saskia Kollarich und Tamina Bührer informierten über die rechtlichen Grundlagen von Erstkontakt, Einwilligung und Aufklärung und gingen dabei jeweils auf verschiedene Sorgerechtskonstellationen und Besonderheiten der Therapie mit Minderjährigen ein. Sie gaben zahlreiche nützliche Hinweise, die von Frau Maur mit Tipps aus dem Praxisalltag ergänzt wurden.

Die Veranstaltung erhielt sehr positives Feedback. Die Reihe „Berufsrecht zum Frühstück“ wird am 5. März 2024 fortgesetzt und wird sich dann den Themen Dokumentation, Schweigepflicht und Expositionen widmen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit, sich anzumelden finden Sie hier.

Tamina Bührer, Sabine Maur, Saskia Kollarich (von links oben im Uhrzeigersinn)

07.02.2024
Zum Seitenanfang