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LPK RLP informiert über "Kindeswohlgefährdungen"

Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz lädt Sie herzlich ein zur dritten Veranstaltung aus der digitalen Fortbildungsreihe „Berufsrecht zum Frühstück“ im Rahmen der Therapie mit Kindern und Jugendlichen: Am Dienstag, 14. Mai 2024 von 09:00 bis 10:30 Uhr wird es um das Thema „Kindeswohlgefährdung“ gehen.

Wir freuen uns, dass wir Heike Jockisch – Leiterin des SOS Kinderdorfs Kaiserslautern und insofern „erfahrene Fachkraft“ – für die Veranstaltung als Referentin gewinnen konnten. Frau Jockisch wird aufgrund ihrer langjährigen praktischen Tätigkeit fundiert darüber informieren, was Kindeswohlgefährdungen sind, wie man sie erkennt, von wem sie ausgehen können und wie ihnen fachlich zu begegnen ist.

Unsere Kammerjuristinnen Saskia Kollarich und Tamina Bührer informieren Sie zusätzlich über die berufsrechtlichen Grundlagen, die im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen zu beachten sind. Die Kammerpräsidentin Sabine Maur wird die Ausführungen fachlich begleiten.

Bitte beachten Sie: Bei der Veranstaltungsreihe werden die berufsrechtlichen Regelungen für Rheinland-Pfalz zugrunde gelegt. Die Inhalte der Veranstaltungsreihe sind daher unter Umständen nicht auf andere Bundesländer übertragbar, eventuell bestehende Abweichungen zu Berufsordnungen anderer Landeskammern finden keine Berücksichtigung.

Das Web-Seminar wird von der LPK RLP mit 2 Fortbildungspunkten zertifiziert.

Teilnahmegebühr: 50 € Mitglieder, 20 € PiA Mitglieder, 70 € Nicht-Mitglieder, 60 € PiA Nicht-Mitglieder

Zur Online-Anmeldung gelangen es HIER.
Anmeldeschluss
ist Sonntag, 12.05.2024.

Mit Rückfragen zu den Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an Kornelia Paterson. Wir freuen uns auf Sie!

[Foto: iStock/Train_Arrival]

11.04.2024
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