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Psychotherapeutische Weiterbildung Thema im Gesundheitsausschuss des Landtags RLP

Die Psychotherapeutische Weiterbildung stand auf der Tagesordnung der 27. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Landtags Rheinland-Pfalz am 10. April 2024. Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz war bei der öffentlichen Ausschusssitzung vertreten durch Geschäftsführerin Petra Regelin. Die SPD-Landtagsfraktion hatte die Landesregierung um Berichterstattung über den aktuellen Sachstand bezüglich der Weiterbildungsplätze in Rheinland-Pfalz gebeten, insbesondere im klinisch-stationären Bereich.

Seit der Reform von 2019 besteht die Psychotherapeutenausbildung aus einem Psychotherapiestudium an einer Universität und einer anschließenden Weiterbildung in Anstellung zur Fachpsychotherapeut*in. Die Weiterbildung beinhaltet unter anderem eine stationäre, ambulante und eine institutionelle Komponente. Die erste große Welle an Absolvent*innen der neuen Psychotherapie-Studiengänge wird zwar erst 2025 mit knapp 200 Personen in Rheinland-Pfalz erwartet. Bundesweit und an manchen Privatuniversitäten gibt es aber bereits jetzt Kandidat*innen, die gerne so zeitnah wie möglich eine Gebietsweiterbildung beginnen möchten und daher bundesweit nach entsprechenden Plätzen suchen. Um die Zukunft der Psychotherapie zu sichern, ist es dringend notwendig, dass diese Plätze rechtzeitig zur Verfügung stehen. Dieser Sachverhalt wurde in der Ausschusssitzung erläutert und von Gesundheitsminister Clemens Hoch konstatiert, dass es bisher erst eine zugelassene Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz gibt. Wahrscheinlich aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der Stellen schaffen die Kliniken bisher keine entsprechenden Weiterbildungssplätze.

Besser sieht die Situation für die ambulante Weiterbildung in Praxen aus, dank eines bemerkenswerten Beschlusses der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP): Ab 2024 wir die Weiterbildung in psychotherapeutischen Praxen finanziell gefördert. Aufgrund dieses bundesweit bisher einzigartigen Beschlusses stehen nun für die fachpsychotherapeutische Weiterbildung in Praxen bis zu fünf Vollzeitstellen zur Verfügung. Diese werden im Umfang von 2.700 Euro monatlich während der Dauer der von der LPK RLP zugelassenen ambulanten Weiterbildungszeit finanziell unterstützt. Weitere Informationen zur Förderung der Weiterbildung durch die KV RLP finden Sie hier.

[Foto: Fotolia/78595223]

16.04.2024
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