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Bereichsweiterbildung

Ziel einer Bereichsweiterbildung ist der Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in weiteren Verfahren, spezialisierten psychotherapeutischen Methoden oder in besonderen Anwendungsbereichen. Mit Abschluss einer Bereichsweiterbildung wird eine sogenannte Zusatzbezeichnung für den jeweiligen Bereich (z.B. Schmerzpsychotherapeut*in) erworben. Bei Bereichsweiterbildungen handelt es sich also um Spezialisierungen, die bislang nach der Approbation als Psychologische Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in erworben werden konnten. Dies ist weiterhin für diese beiden Berufsgruppen und für die neue Berufsgruppe der Fachpsychotherapeut*innen möglich.

Der/die weitergebildete Psychotherapeut*in muss sich nicht auf den erworbenen Titel beschränken und Psychotherapeut*innen ohne diese Zusatzbezeichnung sind nicht von einer Tätigkeit in diesem Kompetenzfeld ausgeschlossen.

Weiterbildungen in Bereichen dauern mindestens 18 Monate. Je nach Bereichsweiterbildung kann die vorgegebene Mindestdauer variieren. Die Mindestvoraussetzungen können der WBO PP/KJP und der WBO PT entnommen werden.

In Rheinland-Pfalz können sich Kammermitglieder in den folgenden neun Bereichen weiterbilden:

  • I. Neuropsychologische Psychotherapie
  • II. Spezielle Psychotherapie bei Diabetes
  • III. Spezielle Schmerzpsychotherapie
  • IV. Analytische Psychotherapie
  • V. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • VI. Verhaltenstherapie
  • VII. Systemische Therapie
  • VIII. Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie
  • IX. Sozialmedizin

Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer Kammerweiterbildung nur an hierfür anerkannten Weiterbildungsstätten möglich ist und auch die Befugten und ggf. Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen eine spezielle Anerkennung einer Psychotherapeutenkammer für die jeweilige Bereichsweiterbildung benötigen. Hierbei muss unbedingt auch zwischen z.B. Anerkennungen als Supervisor*in innerhalb der Aus-, Fort- und Weiterbildung unterschieden werden. Zudem muss  eine Kammermitgliedschaft vorliegen, damit der Antrag gestellt werden kann.

Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQs und im Referat für Fort- und Weiterbildung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Auf den Unterseiten finden Sie Informationen zu den Weiterbildungsstätten und -befugten sowie zum Erwerb von Zusatzbezeichnungen. Das Untermenü finden Sie in der Desktop-Ansicht am linken Bildschirmrand, in der Smartphone-Ansicht oberhalb der Überschrift.

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