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Abrechnung Psychotherapeutischer Tätigkeit über die Gesetzliche Unfallversicherung, die Deutsche Rentenversicherung, die Bundeswehr und die Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei

Im Folgenden haben wir Ihnen nützliche Informationen und Kontaktadressen zur alternativen Leistungserbringung zu Lasten anderer Kostenträger neben den gesetzlichen Krankenkassen zusammengestellt. Es besteht die Möglichkeit, psychotherapeutische Tätigkeit über die Gesetzliche Unfallversicherung, die Deutsche Rentenversicherung und die Bundeswehr abzurechnen:

Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung

Eine wichtige Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist die Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten nach Arbeitsunfällen oder bei anerkannten Berufskrankheiten inklusive psychischer Gesundheitsstörungen. Damit Versicherte mit psychischen (Folge-)Erkrankungen frühzeitig professionelle Hilfe erhalten, hat die gesetzliche Unfallversicherung am 1.7.2012 das so genannte "Psychotherapeutenverfahren" eingeführt. Wenn der Durchgangsarzt oder Hausarzt bei einem Unfallverletzten eine psychotherapeutische Behandlung für erforderlich hält, kann er einen im "Verzeichnis der Psychotherapeuten" gelisteten Psychotherapeuten hinzuziehen. Um in dieses Verzeichnis aufgenommen zu werden und sich am Psychotherapeutenverfahren zu beteiligen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Voraussetzung ist eine Approbation als PP oder KJP. Zusätzlich sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Fortbildung in der leitliniengerechten Diagnostik und Behandlung von typischen psychischen Störungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (z.B. akute Belastungsstörung, Angststörung, Depression, Anpassungsstörung, Posttraumatische Belastungsstörung, Somatoforme Schmerzstörung); die Fortbildungen in diesen traumatherapeutischen Verfahren sollen insgesamt 120 Unterrichtseinheiten umfassen und von den Fachgesellschaften, Landesärztekammern oder Psychotherapeutenkammern anerkannt sein,
  • im Anschluss an die Approbation sechs supervidierte Behandlungsfälle von traumatisierten Patienten und Patientinnen mit typischen Störungen 
  • in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung sechs Behandlungsfälle mit jeweils mindestens fünf Sitzungen von traumatisierten Patienten und Patientinnen mittypischen Störungen die Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zum Psychotherapeutenverfahren

Alle Anforderungen, Handlungsanleitungen, das Gebührenverzeichnis und alle nötigen Berichtsvordrucke finden Sie ausführlich erläutert in der Broschüre "Psychotherapeutenverfahren" der DGUV. Zu dieser Broschüre gelangen Sie hier.

Wenn Sie sich am Psychotherapeutenverfahren beteiligen möchten, wenden Sie sich bitte an den regional zuständigen Landesverband:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Landesverband Mitte
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
Telefon: 06131/600 53 - 0
Fax: 06131/600 53 - 20
E-Mail: lv-mitte(at)dguv.de
Weitere Informationen finden Sie hier.

Psychosomatische Reha-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung (Psy-RENA)

Die Deutsche Rentenversicherung wird ihren Patienten voraussichtlich im Verlauf dieses Jahres im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation anbieten, bei Bedarf an einer Psychosomatischen Reha-Nachsorge (Psy-Rena) teilzunehmen. Ziel dabei ist, die Versicherten, die aufgrund ihrer Erkrankung von Erwerbsunfähigkeit bedroht sind, im Berufsleben zu halten. Die Nachsorge soll die Patienten dabei unterstützen, die während der stationären oder ganztägig ambulanten psychosomatischen Rehabilitation erworbenen Selbstmanagement-Fertigkeiten im Alltagsleben und im Beruf zu erproben und zu verfestigen.
Die Psychosomatische Reha-Nachsorge wird in Gruppengesprächen (bis zu 25 Termine von je 90 Minuten) durchgeführt. Ergänzend werden ein Aufnahme- und ein Abschlussgespräch als Einzelgespräche von je 50 Minuten durchgeführt. In begründeten Ausnahmefällen können statt der Gruppengespräche auch bis zu 12 Einzelgespräche von 50 Minuten mit einem Patienten stattfinden. Gruppengespräche mit einer Dauer von 90 Minuten werden mit 35,50 Euro pro Teilnehmer vergütet. Für das Aufnahme- und Abschlussgespräch à 50 Minuten werden jeweils 70 Euro pro Teilnehmer erstattet.

Zur Durchführung der psychosomatischen Reha-Nachsorge sucht die Deutsche Rentenversicherung geeignete TherapeutInnen. Um für Psy-RENA tätig werden zu können, müssen PsychotherapeutInnen einen Antrag auf Zulassung beim zuständigen regionalen Rentenversicherungsträger stellen:

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Hauptstandort
Eichendorffstraße 4
67346 Speyer
Dem formlosen Antrag muss die Approbationsurkunde beigelegt werden (unter bestimmten Bedingungen können auch Psychotherapeuten in Ausbildung zugelassen werden), außerdem müssen für die Gruppentherapie geeignete Räume zur Verfügung stehen. Eine kassenärztliche Zulassung oder eine Ausbildung zum Gruppenpsychotherapeuten sind nicht erforderlich. Nachgewiesen werden muss jedoch Rehabilitationserfahrung (mind. ein Jahr klinische Tätigkeit in der medizinischen Rehabilitation). Kann noch keine Erfahrung in der Rehabilitationspraxis nachgewiesen werden, können die nötigen Kenntnisse durch den Besuch eines Qualifizierungsseminars erworben werden. Im Jahr 2018 werden entsprechende Seminare in Erkner bei Berlin abgehalten, zukünftig sollen auch regionale Fortbildungen angeboten werden. Weitere Informationen zu den Qualifizierungsseminaren, alle Termine und einen Anmeldebogen finden Sie hier.

Einen Flyer zu Psy-RENA mit allen wesentlichen Informationen für PsychotherapeutInnen finden Sie hier.
Das ausführliche Fachkonzept von Psy-RENA finden Sie hier.
 

Psychotherapeutische Behandlung von Bundeswehrsoldaten

Am 16. September 2013 ist eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage können Psychotherapeuten, die nicht zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind, Soldaten behandeln.
Bevor sich ein Soldat an einen Psychotherapeuten wenden kann, ist immer eine Überweisung durch seinen "Truppenarzt" (entspricht „Hausarzt“ des Soldaten) erforderlich. Unter http://www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de sind die Kontaktdaten zu den nächstgelegenen Truppenärzten und Sanitätseinrichtungen nach Postleitzahlen geordnet zu finden (in der Rubrik im linken Navigationsbereich „Finde deinen Truppenarzt“).

Die Abrechnung erfolgt nach Maßgabe der Gebührenordnung für Ärzte mit der Einschränkung, dass die Bundeswehr für Leistungen seit dem 1. März 2017 im Regelfall nur Kosten in Höhe des 2,2-fachen Satzes übernimmt (davor 2,0-facher Satz).

Alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Behandlung von Bundeswehrsoldaten in Privatpraxen hat die BPtK in einem Informationsblatt zusammengestellt. Das Informationsblatt finden Sie hier.


Psychotherapeutische Behandlung von Bundespolizisten

Bundespolizisten können sich ab sofort für eine psychotherapeutische Behandlung unmittelbar an eine Privatpraxis wenden. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen. Die Vereinbarung knüpft an die ähnliche, schon länger bestehende Vereinbarung mit dem Bundesministerium der Verteidigung an.

Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung, die Bundespolizisten behandeln möchten, müssen über die Fachkunde in einem Richtlinienverfahren verfügen. Das Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritte richten sich nach den Vorgaben, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten und insbesondere in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegt sind. Wendet sich ein Bundespolizist unmittelbar an eine Praxis ohne Kassenzulassung, so ist dort – wie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch – grundsätzlich eine psychotherapeutische Sprechstunde nach Maßgabe der Psychotherapie-Richtlinie durchzuführen. Ein Bundespolizist kann sich allerdings auch erst nach der psychotherapeutischen Sprechstunde in einer Praxis mit Kassenzulassung dorthin wenden. Auch die entsprechenden Formulare der gesetzlichen Krankenversicherung sind zu nutzen.

Wesentlicher Unterschied ist, dass der Psychotherapeut nicht über eine Kassenzulassung verfügen muss und dass Anträge nicht an eine Krankenkasse, sondern an die Heilfürsorgestelle Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin zu richten sind. Erforderliche Berichte an den Gutachter sind ebenfalls in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag an die Heilfürsorgestelle zu senden, die diese an die Gutachter weiterleitet. Die Abrechnung erfolgt hingegen über die Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin. Die Leistungen des Psychotherapeuten werden mit dem 2,2-fachen Satz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergütet.

Die wesentlichen Inhalte der Psychotherapie-Richtlinie sind in der Praxis-Info „Psychotherapie-Richtlinie“ der BPtK zusammengefasst. Dort können sich Psychotherapeuten, die Bundespolizisten behandeln möchten, über die wichtigsten Punkte informieren.

Die Praxis-Info "Psychotherapie-Richtlinie" finden Sie hier.

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28.03.2018
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