Kammer-Mitgliedschaft
Wer ist Mitglied in der LPK RLP?
Die Mitgliedschaft in der LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) ist im Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz (HeilBG RLP) gesetzlich geregelt: Kammermitglieder sind alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die in Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben. Die Ausübung des Berufes umfasst jede Tätigkeit, bei der psychotherapeutische Fachkenntnisse angewendet oder verwendet werden.
Der freiwillige Beitritt zur Mitgliedschaft steht folgenden Personen offen (Freiwillige Mitglieder):
- Berufsangehörige, die ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben oder ihre berufliche Tätigkeit außerhalb von Rheinland-Pfalz verlegt haben und
- Personen, die sich in Rheinland-Pfalz in der praktischen Ausbildung befinden.
Entscheidend für die Zugehörigkeit in einer Landeskammer ist der Ort der Berufsausübung. Bei einer Berufstätigkeit in mehreren Bundesländern kann sich eine Doppel- oder Mehrfachmitgliedschaft ergeben.
Ihre Anmeldung
Die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ist der LPK RLP unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen schriftlich mitzuteilen.
Für die Anmeldung benutzen Sie bitte unseren Meldebogen, welchem Sie bitte die darin angeforderten Unterlagen beifügen.
Sie können Ihre Anmeldung auch persönlich zu den Öffnungszeiten der Kammer vornehmen und die Originale vorlegen.
Änderungen, über die Sie uns informieren müssen
Jedes Kammermitglied hat die LPK RLP über folgende Veränderungen unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen, schriftlich zu unterrichten:
- Aufnahme, Wiederaufnahme, Änderung oder Aufgabe der beruflichen Tätigkeit sowie Niederlassung in eigener Praxis
- den Wechsel des Niederlassungsortes oder der Stelle einer psychotherapeutischen Tätigkeit
- die Beendigung der beruflichen Tätigkeit (Renteneintritt)
- die Änderung des Namens, der Anschrift und der Kontaktdaten wie Tel.,E-Mail, etc.
Um uns Änderungen Ihrer persönlichen Daten mitzuteilen, nutzen Sie bitte das entsprechende Formular.
Ende der Mitgliedschaft /Approbationsrückgabe
Die Mitgliedschaft endet durch:
- Aufgabe des psychotherapeutischen Berufs,
- Verzicht auf die Approbation/Berufserlaubnis oder
- Verlust der Approbation/Berufserlaubnis.
- Tod
Die Freiwillige Mitgliedschaft endet durch:
- Verzicht auf die Approbation/Berufserlaubnis,
- Verlust der Approbation/Berufserlaubnis oder
- Freiwilliger Austritt zum Jahresende unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von drei Monaten.
- Tod
Informationen zur Rückgabe der Approbation nach § 12 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) finden Sie hier.