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EMDR und Gruppenpsychotherapie

Wie im Kapitel "Weiterbildung" dargestellt wird, besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer von der LPK RLP anerkannten Weiterbildung eine Zusatzbezeichnung zu erwerben, z.B. als SchmerzpsychotherapeutIn oder als Rechtspsychologisch-sachverständige(r) PsychotherapeutIn.
Darüber hinaus gibt es weitere Zusatzqualifikationen, die keine Weiterbildung im Sinne der Weiterbildungsordnung der LPK RLP voraussetzen, für die die Kassenärztlichen Vereinigung (KV) aber eine Abrechnungsgenehmigung ausstellen kann. Die Anforderungskriterien für den Erwerb dieser Zusatzqualifikationen wurden nicht von der LPK RLP aufgestellt.
Wir informieren Sie auf diesen Seiten über die Zusatzqualifikationen "EMDR" und "Gruppenpsychotherapie".

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