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Weiterbildung

Durch eine Weiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden.
Die Weiterbildung erstreckt sich je nach Bereich über einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten.
Sie soll in hauptberuflicher Stellung durchgeführt werden, kann unter bestimmten Umständen aber auch in Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden. Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung befugten, im jeweiligen Bereich erfahrenen PPs und KJPs.

Mit dem Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, welche zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung berechtigen.

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen und Antragsformulare für Weiterbildungsteilnehmer, Weiterbildungsstätten und –befugte, Supervisoren und Selbsterfahrungsleiter sowie zum Thema Weiterbildungsregister.

Bitte wählen Sie im Untermenü den Themenbereich aus der Weiterbildung aus, der Sie interessiert. Dieses finden Sie in der Desktop-Ansicht am linken Bildschirmrand, in der Smartphone-Ansicht oberhalb der Überschrift.

ACHTUNG! Verwechseln Sie bitte nicht Weiterbildung und Fortbildung! Zum Themenbereich Fortbildung gelangen Sie hier.
 

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