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Das Schlichtungsverfahren

Das Heilberufsgesetz (HeilBG) sieht neben dem Beschwerdeverfahren das so genannte Schlichtungsverfahren vor, um bei Streitigkeiten zwischen Psychotherapeut*innen und Patient*innen zu vermitteln (§ 7 HeilBG). Voraussetzung für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Kammer ist, dass beide Seiten sich mit der Durchführung des Verfahrens einverstanden erklären. Für das Schlichtungsverfahren gelten besondere Regeln, die der Schlichtungsordnung zu entnehmen sind.

Bitte wenden Sie sich mit einem Antrag auf Schlichtung durch die Kammer schriftlich an folgende Adresse:

Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Schlichtungsausschuss
Diether-von-Isenburg-Straße 9-11
55116 Mainz


Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren erhalten Sie, wenn Sie die folgenden Balken anklicken:

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