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Gebietsweiterbildung

Absolvent*innen der neu akkreditierten Psychotherapie-Studiengänge können direkt nach dem Masterabschluss eine Approbationsprüfung ablegen und erhalten somit schon früh die Heilkunde, allerdings nicht mehr gleichzeitig die Fachkunde. Sie haben nach der Approbation aber die Möglichkeit eine mindestens 5-jährige Gebietsweiterbildung zu absolvieren, an deren Ende sie den Fachpsychotherapeut*innenstatus und zumindest bei zwei der drei Gebietsweiterbildungen auch die Fachkunde in einem Richtlinienverfahren erhalten. Der erfolgreiche Abschluss einer Gebietsweiterbildung ist Voraussetzung für eine Kassenzulassung. Die neue Gebietsweiterbildung löst somit die bisherige Psychotherapieausbildung zum PP/KJP ab.
Zur Verfügung stehen den neu approbierten Absolvent*innen insgesamt drei Gebietsweiterbildungen:

1)    Gebiet der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Eine Weiterbildung im Gebiet Psychotherapie für Kinder und Jugendliche berechtigt zur Behandlung von Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Ausnahmsweise können aber auch ältere Patient*innen behandelt werden, wenn dies medizinisch notwendig ist oder eine bereits begonnene Therapie fortgesetzt werden muss.

2)    Gebiet der Psychotherapie für Erwachsene
Das Gebiet Psychotherapie für Erwachsene deckt die Behandlung vom frühen bis zum hohen Erwachsenenalter ab. Das Gebiet umfasst dabei auch die Förderung der Teilhabe mit Mitteln der Psychotherapie.

3)    Gebiet der Neuropsychologischen Psychotherapie
Im Gebiet Neuropsychologische Psychotherapie geht es um Störungen, deren Ursache eine Verletzung oder Erkrankung des Gehirns ist. Es umfasst die Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von kognitiven, behavioralen und emotional-affektiven Störungen. Diese Gebietsweiterbildung erstreckt sich über die gesamte Altersspanne.

Bei den Gebieten Psychotherapie für Kinder und Jugendliche sowie Psychotherapie für Erwachsene müssen die Weiterbildungsteilnehmer*innen mindestens eines der vier wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren erlernen. Das sind: die Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie, Systemische Therapie und Verhaltenstherapie.
Die Weiterbildung im Gebiet der Neuropsychologischer Psychotherapie beinhaltet keine vollständige Qualifizierung in einem Psychotherapieverfahren, sondern den Kompetenzerwerb zu ausgewählten Methoden und Techniken eines wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahrens.

Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der fachpsychotherapeutischen Tätigkeit.

PP, KJP und Fachpsychotherapeut*innen können zusätzliche Bereichsbezeichnungen erwerben. Die Bereichsweiterbildung kann schon während der Gebietsweiterbildung oder Ausbildung begonnen, aber erst nach deren Abschluss beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hier und in unseren Satzungen.

Im Untermenü dieser Seite finden Sie eine Liste der zugelassenen Weiterbildungsstätten und -befugten sowie weitere Informationen zur neuen Psychotherapie-Weiterbildung.  Das Unter-Menü finden Sie in der Desktop-Ansicht am linken Bildschirmrand, in der Smartphone-Ansicht oberhalb der Überschrift.

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