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Selbsterfahrungsleiter*innen

Um als Selbsterfahrungsleiter*in in der Weiterbildung tätig sein zu können, müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein. Diese finden Sie in den entsprechenden Weiterbildungsordnungen und dazu gehörigen Richtlinien. Zu diesen gelangen Sie hier.

Zu den Antragsformularen für Selbsterfahrungsleiter*innen in der Weiterbildung gelangen Sie hier.

Bitte beachten Sie: Zwischen Selbsterfahrungsleiter*in und Weiterzubildender* darf kein dienstliches Abhängigkeitsverhältnis bestehen.

 

Folgende Selbsterfahrungsleiter*innen für die Weiterbildung hat die LPK RLP anerkannt (nur Kammermitglieder):

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